Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr Abgrabungsvorhaben in einem Bereich liegt, für den ein Bebauungsplan gilt und dieser Regelungen zur Zulässigkeit, zum Standort und zur Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

Beschreibung

Wenn Ihr Abgrabungsvorhaben in einem Bereich liegt, für den ein Bebauungsplan gilt, und der Plan genaue Vorgaben zur Zulässigkeit, zum Standort und zur Größe der Abgrabung enthält, kann das Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein
(siehe Abschnitt „Voraussetzungen“).

Trotzdem Unterlagen einreichen

Auch wenn keine Genehmigung nötig ist, müssen Sie trotzdem alle Unterlagen einreichen, die auch für einen regulären Abgrabungsantrag erforderlich sind.

Die Gemeinde hat das Recht, innerhalb von einem Monat nach Einreichung einen Antrag auf vorläufige Untersagung zu stellen.

Geltende Vorschriften sind trotzdem einzuhalten

Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle anderen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden (zum Beispiel Umwelt-, Natur- oder Bodenschutzrecht).

Voraussetzungen

In bestimmten Fällen genügt die Einreichung der erforderlichen Unterlagen für ein Abgrabungsverfahren, ohne dass eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich ist. Dies ist möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Vorhaben liegt innerhalb eines Bebauungsplans, der Regelungen zur Zulässigkeit, zum Standort und zur Größe der Abgrabung enthält.
  • Falls eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wurde diese bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.
  • Die Abgrabung verstößt nicht gegen:
    • Festsetzungen des Bebauungsplans oder
    • Örtliche Bauvorschriften.
  • Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Ausnahme – Möglichkeit der vorläufigen Untersagung
  • Die Gemeinde kann bei der unteren Abgrabungsbehörde eine vorläufige Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 BauGB beantragen, wenn sie das Vorhaben verhindern oder überprüfen möchte.

Verfahrensablauf

Einreichung von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Schriftliche Einreichung

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde, in deren Gebiet sich das Abgrabungsgrundstück befindet.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Dreifache Ausfertigung des Abgrabungsantrags mit Abgrabungsplan.
    • Vorgeschriebene Formulare verwenden.
  • Beteiligung der Nachbar*innen:
    • Spätestens mit der Einreichung der Unterlagen müssen die Nachbar*innen über das Vorhaben informiert werden.
    • Empfehlung: Vorab die Zustimmung der Nachbar*innen zum Abgrabungsplan einholen.

Entscheidung der Gemeinde:

  • Die Gemeinde hat einen Monat Zeit, um ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
    • Falls sie dies tut, wird das Vorhaben automatisch als Bauantrag behandelt.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde ist dann für die Prüfung und Entscheidung zuständig.
  • Die Gemeinde kann das Vorhaben nur verhindern, indem sie innerhalb eines Monats eine vorläufige Untersagung beantragt.
    • Die untere Abgrabungsbehörde entscheidet dann darüber.
  • Falls die Gemeinde keine Untersagung beantragt oder erklärt, dass sie dies nicht tun wird, gilt das Vorhaben als genehmigungsfrei.
Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung ist derzeit nicht überall in Bayern möglich.

  • Falls ein Online-Verfahren verfügbar ist, wird nach Ortsauswahl der Link eingeblendet.

Ablauf der digitalen Einreichung:

  • Digitale Einreichung der Unterlagen über den Online-Assistenten.
    • Die Formulare werden durch Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
  • Hochladen des Abgrabungsplans als PDF-Datei.
  • Digitale Authentifizierung mittels:
    • BayernID oder
    • Mein Unternehmenskonto.

Verfahrensablauf nach Einreichung:

  • Die Unterlagen gehen zuerst an die untere Abgrabungsbehörde.
  • Diese leitet sie unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiter.
  • Die Monatsfrist zur Genehmigungsfreiheit beginnt mit der Einreichung der digitalen Unterlagen.

Hinweise

Wenn Ihr Abgrabungsvorhaben genehmigungsfrei ist, sind Sie selbst verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreiheit erfüllt sind und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Den Beginn der Abgrabung müssen Sie spätestens eine Woche vorher bei der unteren Abgrabungsbehörde melden.

Fristen

Es gibt grundsätzlich keine Fristen.

Wollen Sie mit der Ausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Abgrabung zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer

Beantragt die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen eine vorläufige Untersagung, dürfen Sie mit der Ausführung beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Bauantrag online

    Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.

Formulare

  • Baubeschreibung zum Bauantragsformular
  • Bauantragsformulare (alle)
    Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Beantragt die Gemeinde die vorläufige Untersagung, können Sie hiergegen keinen Rechtsbehelf einlegen, da es sich um ein reines Verwaltungsinternum handelt. Gegen den Bescheid der unteren Abgrabungsbehörde über die vorläufige Untersagung können Sie beim Verwaltungsgericht vorgehen.

Weiterführende Links

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