Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Kurzbeschreibung

Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Wer erlaubnispflichtige Waffen dauerhaft aus Deutschland ausführen, nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren will, braucht eine Erlaubnis.
  • Die Erlaubnis kann von der empfangenden oder versendenden Person oder vom Transportdienst beantragt werden.
Verbringung nach Deutschland (Einfuhr):
    • Die empfangende Person muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) für die Waffen haben.
    • Falls eine Spedition den Transport übernimmt, benötigt sie keine WBK.
    • Transportieren Sie die Waffen selbst, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK)
    • Bei Einfuhr aus der EU oder bestimmten Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island) ist eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes erforderlich – oder eine glaubhafte Versicherung, dass sie nicht nötig ist.
Durchfuhr durch Deutschland:
    • Die transportierende Person braucht eine WBK für die Waffen und Munition.
    • Speditionen benötigen keine WBK.
Für Mitgliedstaaten der EU, die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gilt:
  • Transportieren Sie Waffen oder Munition zwischen diesen Ländern, brauchen Sie eine Ausfuhr- und Einfuhrgenemigung, außer Sie können glaubhaft versichern, dass Sie sie nicht benötigen.
  • Ist eines dieser Länder das Herunftsland und keines dieser Länder das Zielland, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des betreffenden oben genannten Staates, außer Sie können glaubhaft versichern, dass Sie sie nicht benötigen.
  • Ist eines dieser Länder das Zielland und keines dieser Länder das Herkunftsland, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung des betreffenden oben genannten Staates, außer Sie können glaubhaft versichern, dass Sie sie nicht benötigen.
Für Transporte zwischen anderen Staaten gilt:
  • Transportieren Sie Waffen und Munition zwischen diesen Staaten, brauchen Sie keine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung. Gegebenenfalls benötigen Sie jedoch andere Erlaubnisse, zum Beispiel nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Ausfuhr aus Deutschland:
    • Bei Ausfuhr in die EU oder in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island ist eine Einfuhrgenehmigung des Ziellandes erforderlich oder eine Versicherung, dass sie nicht nötig ist.
    • Transportierende Personen brauchen eine Waffenbesitzkarte, außgenommen sind Speditionen.
    • Bei Ausfuhr in andere Staaten brauchen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Es sind aber möglicherweise weitere rechtliche Vorschriften (zum Beispiel Außenwirtschaftsgesetz) zu beachten.
Für genauere Informationen sollte man sich bei den zuständigen Behörden oder einer Fachstelle beraten lassen.

Voraussetzungen

Einfuhr nach Deutschland

Wer Waffen und Munition dauerhaft nach Deutschland einführen möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die empfangende Person benötigt eine Waffenbesitzkarte (WBK), die sie zum Erwerb und Besitz der Waffen berechtigt.
  • Falls empfangende Person und tranportierende prson nicht dieselbe Person sind, muss die transportierende Person ebenfalls eine WBK besitzen (gilt nicht für gewerbliche Spediteure).
  • Eine Ausfuhrgenehmigung ist in der Regel erforderlich, insbesondere bei Einfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island.

Durchfuhr durch Deutschland

Wer Waffen und Munition durch Deutschland transportieren möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die transportierende Person benötigt eine WBK, die sie zum Erwerb und Besitz der Waffen und Munition berechtigt.
  • Eine Aus- und/oder Einfuhrgenehmigung ist in der Regel erforderlich, insbesondere bei Transport zwischen EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island.

Ausfuhr aus Deutschland

Wer Waffen und Munition dauerhaft aus Deutschland ausführen möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die transportierende Person benötigt eine WBK, die ihn zum Erwerb und Besitz der Waffen berechtigt (versendende und transportierende Person können dieselbe Person sein).
  • Eine Einfuhrgenehmigung ist in der Regel erforderlich, insbesondere bei Ausfuhr in einen EU-Mitgliedstaat, die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung:
    • Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden.
    • Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
  • Prüfung der Voraussetzungen:
    • Die Waffenbehörde prüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Erteilung der Erlaubnis:
    • Falls alle Voraussetzungen vorliegen, wird die Waffenerlaubnis erteilt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Einfuhr nach Deutschland
    • Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
      • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
      • Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
    • Einfuhr aus einem Drittstaat (sonstige Staaten)
      • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
  • Durchfuhr durch Deutschland
    • Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
      • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
      • Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
    • Durchfuhr durch Deutschland aus einem Drittstaat
      • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
  • Ausfuhr aus Deutschland
    • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
    • Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)

    Folgende Dienstleistungen werden angeboten: 

    • Waffenbesitzkarte–Voreintrag 
    • Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
    • Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
    • Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
    • Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
    • Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
    • Anzeige Überlassung einer Waffe
    • Kleiner Waffenschein
    • Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
    • Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
    • Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
    • Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
    • Erlaubnis zum Schießen
    • Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
    • Erlaubnis zur Verbringung
    • Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
    • Anzeige Verlust

Kosten

Die Gebühren für die Erlaubnis betragen zwischen 25 und 500 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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