Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler; Beantragung einer Sammelliste

Kurzbeschreibung

Wenn Sie mit Schülerinnen und Schülern eine Klassenfahrt unternehmen, können diese mit der Sammelliste auch ohne Visum oder Pass in ein Land der Europäischen Union und einige weitere Länder einreisen. 

Beschreibung

Wenn Sie mit Schüler*innen eine Klassenfahrt unternehmen, können diese mit einer Sammelliste in Länder der Europäischen Union (EU) sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen ohne Visum oder Pass einreisen.

Voraussetzungen:
  • Die Sammelliste dient als Ersatz für individuelle Reisedokumente.
  • Sie gilt nur für Schulklassen oder Gruppenreisen, die von einer Lehrkraft oder Betreuungsperson begleitet werden.
  • Schüler*innen aus einem Drittstaat (Nicht-EU-Bürger*innen), die in einem EU-Mitgliedstaat schulpflichtig sind, können so visumsfrei reisen, auch wenn zum Beispiel ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:
  • Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Schüler*innen,
  • Reiseziel und Reisedauer der Klassenfahrt,
  • gegebenenfalls Fotos der Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass besitzen.
Die örtliche Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt die Schülersammelliste und bestätigt damit, dass alle aufgeführten Schüler*innen in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.

Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

Ein oder mehrere Teilnehmende der Fahrt müssen:
  • Schüler*in einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule im Inland sein.
  • Angehörige eines Drittstaates sein (kein*e Staatsangehörige*r Deutschlands, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums).
  • Wohnsitz in Deutschland haben.
Einsatz als Visumsersatz
  • Der beziehungsweise die Schüler*in benötigt ein Visum.
  • Welche Herkunftsländer ein Visum und somit eine Schülersammelliste als Visumersatz benötigen, ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amts einsehbar.
Einsatz als Passersatz
  • Der beziehungsweise die Schüler*in besitzt keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument.

Verfahrensablauf

Antragstellung
  • Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde.
  • Dort erhalten Sie auf Nachfrage das Formular „Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union“.
Ausfüllen und Bestätigung durch die Schule
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Lassen Sie es von der Schulleitung unterschreiben und stempeln.
  • Die Liste ist damit gültig und dient zusammen mit den Reisepässen der Schüler*innen als Visumsersatz.
Hinweis:

Wenn die Liste nur als Visumsersatz dient, müssen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.

Falls die Liste auch als Passersatz dienen soll:
  • Zusätzlich ein Foto der betroffenen Schüler*innen auf die Liste kleben.
  • Die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Liste an die örtlich zuständige Ausländerbehörde schicken.
  • Prüfung durch die Ausländerbehörde:
    • Die Behörde überprüft die Angaben und bringt ein amtliches Siegel auf der Liste an.
    • Das Siegel bestätigt, dass alle aufgeführten Schüler*innen in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.
    • Rückgabe der genehmigten Liste an die Schule oder den Antragstellenden.

Fristen

  • Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer allgemeinbildenden Schule 
  • gegebenenfalls Nachweis der Klassenfahrt durch Buchungsdaten 
  • bei Einsatz als Passersatz: biometrisches Foto

Alle nötigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Kosten

  • Volljährige: EUR 12,00 pro reisender Person 
  • Minderjährige: EUR 6,00 pro reisender Person

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links