Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.
Beschreibung
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register, ähnlich dem Grundbuch. Es enthält Informationen zu:
- Erteilten Erlaubnissen und Bewilligungen
- Rechten und Befugnissen im Wasserrecht
- Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
- Wasserschutzgebieten
- Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Alle Bürger*innen können eine Einsichtnahme beantragen. Das Wasserbuch wird von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde geführt.
Wie erfolgt der Zugang zu den Informationen?Der Zugang kann auf verschiedene Weise erfolgen:
- Auskunftserteilung durch die Behörde
- Einsichtnahme vor Ort
- Andere geeignete Wege der Informationsbereitstellung
Falls eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt wird, muss die Behörde diesen Wunsch in der Regel erfüllen.
- Ausnahme: Falls eine andere Bereitstellung angemessener ist, kann die Behörde die Information in einer anderen Form zur Verfügung stellen.
- Falls die Informationen bereits öffentlich und leicht zugänglich sind, kann die Person, die den Antrag stellt, darauf verwiesen werden.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Auskunft wünschen, beschreiben Sie bitte möglichst genau, worum es geht.
Folgende Angaben helfen dabei, Ihre Anfrage schneller zu bearbeiten:
- Name und Anschrift der rechtsinnehabenden Person
- Name des Gewässers, auf das sich das Recht bezieht
- Genaue Lage (zum Beispiel Gemarkung, Flur)
- Art des Rechtes, zum Beispiel:
- Erdwärmesonden
- Einleitung
- Wasserentnahme
- Staurecht
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich oder elektronisch bei der Kreisverwaltungsbehörde ein, die für die betroffene Gemarkung zuständig ist.
- Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Antrag und informiert Sie über die Entscheidung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer ein Monat; bei umfangreifen und komplexen Umweltinformationen zwei Monate.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Auskünfte aus dem Wasserbuch sind grundsätzlich gebührenfrei.
Sofern Kopien aus den dazugehörigen Wasserbuchakten benötigt werden, wird ein Auslagenersatz erhoben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Sie haben Anspruch auf nochmalige Prüfung oder können Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Weitere Informationen
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