BAföG; Beantragung einer Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung einer schulischen Ausbildung.

Studierende an der Technischen Hochschule Aschaffenburg wenden sich für die Beantragung von Studierenden-BAföG an das Studierendenwerk Würzburg.

Verfahrensablauf

Schülerinnen und Schüler haben folgende Möglichkeiten, einen Förderantrag zu stellen:

  • Sie können die Antragsformulare als PDF-Dateien ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post zusenden oder in den Briefkasten der Stadt Aschaffenburg einwerfen.

  • Sie können den ausgefüllten Antrag als PDF-Datei (nicht als jpeg!) mit einer leserlichen Namenswiedergabe unterschrieben per E-Mail an bafoeg@aschaffenburg.de senden.

  • Sie können den Antrag digital ausfüllen, mit einer leserlichen Namenswiedergabe unterschreiben und hochladen (siehe Link „Formulare - Elektronische Antragstellung BAföG/AFBG“).

  • Sie können einen vollständigen Online-Antrag stellen, sofern Sie einen Personalausweis mit aktiver eID-Funktion besitzen (siehe Link „Formulare - Elektronische Antragstellung BAföG/AFBG“).

Bitte beachten Sie:
Es können nur PDF-Dateien gelesen werden, die mit Adobe Acrobat oder pdf24 erstellt wurden.

Erforderliche Unterlagen

Sowohl bei Neuanträgen als auch bei Weiterbewilligungsanträgen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formblatt 1

  • Formblatt 2 – von der Schule auszufüllen

  • Formblatt 3 – jeweils ein Formblatt pro Elternteil für das Jahr 2024
    (nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler der 12. und 13. Klasse BOS)

  • Kundenfinanzstatus aller Banken zum Stichtag der Antragstellung, bei denen Konten, Depots oder sonstige Vermögenswerte bestehen

  • Kopie des Arbeitsvertrags, sofern ein Nebenjob ausgeübt wird

  • Nachweis über die Höhe des monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags, sofern keine gesetzliche Familienversicherung besteht (erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung)

  • Einkommensteuerbescheid jedes Elternteils für das Jahr 2024; sofern keine Einkommensteuerveranlagung erfolgt ist, stattdessen der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024
    (nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler der 12. und 13. Klasse BOS)

Hinweis:
Das Formblatt 9 „Folgeantrag“ gilt ausschließlich für Studierende an Universitäten.

Formulare

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: März 2026