Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Kurzbeschreibung
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Fragen zur Zulässigkeit des Vorhabens können bereits vor der Antragstellung für eine Abgrabungsgenehmigung durch einen Vorbescheid geklärt werden.
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Der Vorbescheid gibt rechtliche Sicherheit und hat eine bindende Wirkung für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren.
Beschreibung
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Vorbescheid für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens kann vor der Abgrabungsgenehmigung beantragt werden.
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Geltungsbereich:
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Der Vorbescheid darf nur Fragen enthalten, die auch im späteren Abgrabungsgenehmigungsverfahren relevant sind.
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Bindende Wirkung:
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Der Vorbescheid ist ein Teil der späteren Abgrabungsgenehmigung.
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Die untere Abgrabungsbehörde ist bei der späteren Erteilung der Abgrabungsgenehmigung an die im Vorbescheid getroffenen Regelungen gebunden.
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Voraussetzungen
Ein Vorbescheid wird nur erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist und keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Dabei gilt:
- Der Vorbescheid kann nur einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens klären.
- Er bestätigt nicht die Einhaltung aller Vorschriften.
Verfahrensablauf
Antrag auf Vorbescheid für eine Abgrabung
Schriftliche Einreichung
- Nachbarn beteiligen, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
- Falls eine UVP durchgeführt wird, ist keine eigene Beteiligung der Nachbarn nötig, sie werden im Rahmen der UVP beteiligt.
- Andernfalls muss der Abgrabungsplan den Nachbarn zur Zustimmung vorgelegt werden. Eine Zustimmung muss schriftlich erfolgen.
- Antrag bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) einreichen.
- Dreifache Ausfertigung des Antrags mit den vorgegebenen Formularen einreichen.
- Eine mündliche Antragstellung ist nicht möglich.
- Die untere Abgrabungsbehörde prüft den Antrag und führt gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch.
- Falls die Behörde nicht selbst die Gemeinde ist, wird die Gemeinde beteiligt.
- Nicht überall in Bayern möglich – je nach Standort wird ein Link zum Online-Verfahren angezeigt.
- Falls erforderlich, Nachbarn vorab beteiligen.
- Antragstellung über den Online-Assistenten, Formulare werden ersetzt durch Online-Abfragen.
- Abgrabungsplan als PDF hochladen.
- Authentifizierung über „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ statt Unterschrift.
Hinweise
Ein Vorbescheid ist vor allem sinnvoll zur Klärung einzelner problematischer Aspekte einer Abgrabung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Vorbescheid online beantragen
Sie können den Vorbescheid online beantragen.
Formulare
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung zum Bauantragsformular
- Bauantragsformulare (alle)
Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Art. 78a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Rechtsbehelf
Erhalten Sie den beantragten Vorbescheid nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung des beantragten Vorbescheids zu richten.
Ein Widerspruch ist nicht möglich.
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Weitere Informationen
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