Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Kurzbeschreibung

Vorbescheid zur Abgrabungsgenehmigung
  • Fragen zur Zulässigkeit des Vorhabens können bereits vor der Antragstellung für eine Abgrabungsgenehmigung durch einen Vorbescheid geklärt werden.

  • Der Vorbescheid gibt rechtliche Sicherheit und hat eine bindende Wirkung für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren.

Beschreibung

Vorbescheid für ein Abgrabungsvorhaben
  • Vorbescheid für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens kann vor der Abgrabungsgenehmigung beantragt werden.

  • Geltungsbereich:

    • Der Vorbescheid darf nur Fragen enthalten, die auch im späteren Abgrabungsgenehmigungsverfahren relevant sind.

  • Bindende Wirkung:

    • Der Vorbescheid ist ein Teil der späteren Abgrabungsgenehmigung.

    • Die untere Abgrabungsbehörde ist bei der späteren Erteilung der Abgrabungsgenehmigung an die im Vorbescheid getroffenen Regelungen gebunden.

Voraussetzungen

Ein Vorbescheid wird nur erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist und keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Dabei gilt:

  • Der Vorbescheid kann nur einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens klären.
  • Er bestätigt nicht die Einhaltung aller Vorschriften.

Verfahrensablauf

Antrag auf Vorbescheid für eine Abgrabung

Schriftliche Einreichung

  • Nachbarn beteiligen, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
    • Falls eine UVP durchgeführt wird, ist keine eigene Beteiligung der Nachbarn nötig, sie werden im Rahmen der UVP beteiligt.
    • Andernfalls muss der Abgrabungsplan den Nachbarn zur Zustimmung vorgelegt werden. Eine Zustimmung muss schriftlich erfolgen.
  • Antrag bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) einreichen.
  • Dreifache Ausfertigung des Antrags mit den vorgegebenen Formularen einreichen.
  • Eine mündliche Antragstellung ist nicht möglich.
  • Die untere Abgrabungsbehörde prüft den Antrag und führt gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch.
  • Falls die Behörde nicht selbst die Gemeinde ist, wird die Gemeinde beteiligt.
Digitale Einreichung
  • Nicht überall in Bayern möglich – je nach Standort wird ein Link zum Online-Verfahren angezeigt.
  • Falls erforderlich, Nachbarn vorab beteiligen.
  • Antragstellung über den Online-Assistenten, Formulare werden ersetzt durch Online-Abfragen.
  • Abgrabungsplan als PDF hochladen.
  • Authentifizierung über „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ statt Unterschrift.

Hinweise

Ein Vorbescheid ist vor allem sinnvoll zur Klärung einzelner problematischer Aspekte einer Abgrabung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der aktuellen Auslastung der Behörde sowie davon, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ab.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Vorbescheid online beantragen

    Sie können den Vorbescheid online beantragen.

Formulare

Kosten

Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren können auf eine spätere Abgrabungsgenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Erhalten Sie den beantragten Vorbescheid nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung des beantragten Vorbescheids zu richten.

Ein Widerspruch ist nicht möglich.

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