Feuerwehr; Prüfung und Weiterleitung von Einsatzberichten

Kurzbeschreibung

Die Feuerwehren erstellen Einsatzberichte über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst.

Beschreibung

Wie Feuerwehr-Einsätze dokumentiert werden

Die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in den Landkreisen müssen nach jedem Einsatz – egal ob es ein Brand oder eine technische Hilfeleistung war – einen Einsatzbericht erstellen.

Auch bei Fehlalarmen, böswilligen Alarmen oder bei Sicherheitswachen muss ein Bericht gemacht werden. Dafür nutzen die Feuerwehren ein webbasiertes System zur Einsatznachbearbeitung.

Diese Berichte gehen an die Kreisbrandrätin oder den Kreisbrandrat. Werkfeuerwehren berichten auf die gleiche Weise – entweder an die Kreisbrandrätin bzw. den Kreisbrandrat, an die Leitung der Berufsfeuerwehr oder an die Stadtbrandrätin bzw. den Stadtbrandrat.

Wer prüft die Einsatzberichte?

Die Kreisbrandräte, Leitungen der Berufsfeuerwehren und Stadtbrandräte sind dafür verantwortlich, dass die über die Integrierten Leitstellen erfassten Berichte im System:

  • vollständig sind
  • plausibel erscheinen (also sinnvoll und nachvollziehbar)
  • und mit den nötigen Unterschriften versehen sind – zumindest in Auszügen.

Diese Prüfung wird dann an die Bezirksregierungen weitergemeldet.

Was passiert auf Regierungsebene?

Die Regierungen der Bezirke kontrollieren, ob sie die nötigen Meldungen aus ihren Regionen erhalten haben. Außerdem prüfen sie selbst stichprobenartig, ob die Berichte vollständig, plausibel und unterschrieben sind.

Anschließend geben sie eine Rückmeldung an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Fristen

Die Kreisbrandräte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und die Stadtbrandräte prüfen die Einsatzberichte spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres und melden dies an die Regierung.

Die Regierungen prüfen die Berichte und melden dies bis spätestens 1. März an das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Rechtsgrundlagen

Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) (VollzBekBayFwG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

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