Umweltplakette; Erwerb

Kurzbeschreibung

In Umweltzonen dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, die bestimmte Schadstoffgrenzwerte einhalten. Als Nachweis muss das Fahrzeug eine Umweltplakette (auch Feinstaubplakette genannt) haben.

Beschreibung

Umweltzonen und Umweltplaketten in Bayern

In mehreren Städten in Bayern gibt es Umweltzonen, in denen Fahrverbote für besonders schadstoffreiche Fahrzeuge gelten (seit 1. Januar 2008).

Wer darf in Umweltzonen fahren?

  • Fahrzeuge mit einer Umweltplakette (auch Feinstaubplakette genannt)
  • Fahrzeuge, die von den Fahrverboten ausgenommen sind

Schadstoffgruppen und Plaketten

  • Es gibt vier Schadstoffgruppen, von denen drei durch Umweltplaketten gekennzeichnet sind.
  • Die Plakette muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden (empfohlen am rechten Rand).
  • Sie gilt bundesweit und ist unbefristet gültig.
  • Falls das Fahrzeug umgemeldet wird und ein neues Kennzeichen erhält, ist eine neue Plakette erforderlich.

Wo gibt es die Umweltplaketten?

Ausgabestellen:

  • Kfz-Zulassungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte)
  • Anerkannte Prüfstellen und Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen, zum Beispiel:
    • TÜV Süd, DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS
    • Autowerkstätten mit AU-Zulassung

Fahrzeuge, die keine Plakette benötigen

Folgende Fahrzeuge dürfen auch ohne Umweltplakette in Umweltzonen fahren:

  • Mobile Maschinen und Arbeitsgeräte
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge
  • Krankenwagen und Notarztfahrzeuge
  • Fahrzeuge für Menschen mit Schwerbehinderung, wenn das Merkzeichen aG“, „H“ oder „BI im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr)
  • Oldtimer (gemäß § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen (vereinfacht: Oldtimer mit „H“-Kennzeichen oder rotem 07er-Kennzeichen)
  • Bestimmte Militär- und Bundeswehrfahrzeuge

Besondere Hinweise

Quads und Trikes:

  • Quads brauchen keine Plakette, wenn sie als Motorrad oder landwirtschaftliche Maschine zugelassen sind.
  • Quads, die als PKW zugelassen sind, benötigen eine Plakette.
  • Trikes gelten als dreirädrige Fahrzeuge und benötigen keine Plakette.

Busse mit Tourist*innen:

  • Busse müssen eine Plakette haben, auch wenn sie Tourist*innen zu Veranstaltungen bringen.
  • Falls ein Bus technisch nicht nachrüstbar ist und der Firmensitz in einer Umweltzone liegt, kann eine Einzelausnahmegenehmigung für ein Jahr beantragt werden.

Wohnmobile:

  • Für Wohnmobile gelten die gleichen Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Ohne Plakette ist die Fahrt in die Umweltzone verboten.

Voraussetzungen

Vergabe der Umweltplakette – Schadstoffgruppen und Voraussetzungen

Sie erhalten eine Umweltplakette für Ihr Fahrzeug, wenn es einer der Schadstoffgruppen 2 bis 4 zugeordnet wird:

Schadstoffgruppe 2 – Rote Plakette

  • Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro-2 / II
  • Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro-1 / I, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden

Schadstoffgruppe 3 – Gelbe Plakette

  • Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro-3 / III
  • Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro-2 / II, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden

Schadstoffgruppe 4 – Grüne Plakette

  • Dieselfahrzeuge mit Partikelemissionen 5 mg/km
  • Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro-4 / IV, Euro-5 / V und EEV (enhanced environmental friendly vehicle)
  • Fahrzeuge mit Ottomotoren (Benzin- oder Gasantrieb) ab Euro-1 / I
  • Fahrzeuge mit Ottomotoren vor Euro-1, aber mit geregeltem Katalysator (G-KAT) und entsprechender Nachrüstung nach
    • Anlage XXIII StVZO oder
    • 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO
  • Fahrzeuge mit Elektromotor

Keine Umweltplakette für Schadstoffgruppe 1

  • Ältere Benziner vor Euro-1 ohne geregelten Katalysator
  • Ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro-1 oder schlechter

Wo finde ich die Schadstoffgruppe meines Fahrzeugs?

Die Einordnung basiert auf der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren:

  • Alter Fahrzeugschein: Ziffer 1, fünfte und sechste Stelle
  • Neue Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld 14.1, die rechten beiden Ziffern

Hinweise

Das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, die nach dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € geahndet wird.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

Online-Verfahren

Kosten

  • bei den KfZ-Zulassungsbehörden: ca. 6 Euro
  • die anderen Ausgabestellen orientieren sich in der Regel an dieser Gebühr
  • bei Ausgabestellen, die eine Online-Bestellung mit Versand anbieten, fallen dafür durch die erforderliche Prüfung und den Versand höhere Gesamtkosten an

Weiterführende Links

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