Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

Kurzbeschreibung

Betriebskontrollen prüfen, ob die Lebensmittelvorschriften eingehalten werden. Dabei werden Hygiene, Arbeitsmittel, Personalhygiene und Rückverfolgbarkeit kontrolliert. Kontrolliert werden unter anderem Gastronomiebetriebe, Kantinen und Großküchen, Bäckereien, Verkaufsstellen in Metzgereien, Wochen- und Jahrmärkte, Drogerien, Direktvermarkter, Volks- und Vereinsfeste und so weiter.

Beschreibung

Die Lebensmittelüberwachung ist Sache der Bundesländer. In Bayern sind dafür die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig.

Die Überwachung kontrolliert Betriebe, die mit Lebensmitteln arbeiten, zum Beispiel Hersteller, Gaststätten, Supermärkte, Importeure, Imbissstände und Wochenmärkte. Dabei wird vor allem auf die Hygiene in den Betrieben geachtet.

Zusätzlich werden Lebensmittel regelmäßig untersucht, um mögliche Risiken zu erkennen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) plant diese Untersuchungen und erstellt Gutachten. Darin werden die Ergebnisse und mögliche gesundheitliche Risiken bewertet. Auf dieser Grundlage entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden, ob Maßnahmen nötig sind.

Für Verbraucher*innen gibt es eine Hotline für vertrauliche Hinweise (siehe „Weiterführende Links“).

Hinweise

Bei Verbraucherbeschwerden ist es wichtig, das betroffene Produkt aufzubewahren und die amtliche Lebensmittelüberwachung schnell zu informieren.

Online-Verfahren

Lebensmittel - Vertrauliche Hinweise online übermitteln
Bürger können dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht übermitteln.

Kosten

Verbraucherbeschwerden werden grundsätzlich kostenfrei bearbeitet.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links