Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Kurzbeschreibung
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Meldepflicht bei Verlust oder Wiederauffinden eines Reisepasses
Pflicht zur Meldung des Verlusts
Wenn Ihr Reisepass oder vorläufiger Reisepass verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie dies unverzüglich bei der Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde melden. Eine Identitätsprüfung ist erforderlich.
Meldung des Wiederauffindens
Falls der Pass später wiedergefunden wird, müssen Sie dies ebenfalls der Passbehörde melden.
Da meist bereits ein neuer Reisepass ausgestellt wird, hilft die Meldung, Missbrauch oder Probleme bei der Verwendung des alten Dokuments zu vermeiden.
Verdacht auf Diebstahl
Wenn eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) vorliegt, wenden Sie sich an die örtliche Polizei (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers - § 25 Passgesetz (PassG)
Ordnungswidrigkeiten
Weiterführende Links
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Weitere Informationen
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