Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Kurzbeschreibung
Die Stadt Aschaffenburg als Untere Naturschutzbehörde ist zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten innerhalb der Stadt. Für Landschaftsschutzgebiete, die über den Landkreis hinausgehen, ist der Bezirk zuständig.
Beschreibung
Lebensbereiche, die für Mensch, Natur und Umwelt besonders wichtig sind und deshalb geschützt werden sollen sind neben der Pflanzen- und Tierwelt auch der Boden, das Grund- und Oberflächenwasser, das Klima und das Landschaftsbild.
Ein Gebiet kann als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden, wenn es eine besondere Bedeutung für die Erholung hat oder wenn dort eine naturverträgliche Nutzung erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten liegt hier der Fokus besonders auf dem Schutz natürlicher Ressourcen wie Boden, Wasser und Klima.
Wer ist für Landschaftsschutzgebiete zuständig?- Landkreise und kreisfreie Städte können Landschaftsschutzgebiete durch eine offizielle Regelung festlegen.
- Wenn das Gebiet über einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt hinausgeht, ist der Bezirk für die Schutzgebietsverordnung zuständig.
Landschaftsschutzgebiete können in verschiedene Zonen mit abgestuften Schutzmaßnahmen unterteilt werden. Falls nötig, kann auch die Umgebung des Schutzgebiets mit einbezogen werden, um den Schutz sicherzustellen.
Hinweise
- Nationalparks: Die Staatsregierung erlässt die entsprechenden Rechtsverordnungen.
- Naturschutzgebiete: Die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung ist zuständig.
- Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile bis 10 Hektar: Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) erlassen die Rechtsverordnungen.
- Geschützte Landschaftsbestandteile über 10 Hektar: Hier ist die höhere Naturschutzbehörde zuständig.
Weitere Informationen unter „Verwandte Themen“.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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