Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung

Kurzbeschreibung

Alle Bürger*innen können Personen, die sich um das Allgemeinwohl verdient machen, für eine Ehrung, einen Orden oder eine Auszeichnung des Freistaats Bayern oder der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen.

Beschreibung

Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen verschiedene Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und besonderes Engagement. Das Engagement oder die Leistung kann in verschiedenen Bereichen gezeigt werden. Außerdem vergeben die zuständigen Minister*innen in ihrem jeweiligen Fachbereich weitere staatliche Ehrungen.

Wer kann eine Ehrung vorschlagen?

Jede Person kann anregen, dass jemand eine staatliche Auszeichnung erhält.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Dafür genügt ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur vorgeschlagenen Person:

  • Vor- und Nachname (gegebenenfalls Geburtsname)
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Beschreibung der besonderen Verdienste (idealerweise der aktuellste Verdienst vor früheren)
  • Optional: Angabe von Personen oder Organisationen, die die Verdienste bestätigen können

Wohin wird der Vorschlag gesendet?

Das Schreiben kann an eine der folgenden bayerischen Behörden geschickt werden:

  • Bayerische Staatskanzlei
  • Fachlich zuständiges Staatsministerium
  • Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern
  • Stadt Aschaffenburg

Tipp: Nutzen Sie die offiziellen Formulare für eine Anregung zur Verleihung eines Ordens (siehe „Formulare“).

Weitere Informationen zu den bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe „Weiterführende Links“). Informationen zu den Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland gibt es auf der Webseite des Bundespräsidenten.

Unter „Rechtsgrundlagen“ finden Sie eine Linksammlung zu den gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen für die Verleihung staatlicher Auszeichnungen.

Verfahrensablauf

Verfahren für staatliche Auszeichnungen
  • Strenge Vertraulichkeit:

    • Das Verfahren bei allen staatlichen Auszeichnungen ist streng vertraulich.

  • Prüfung durch Behörden:

    • Anregungen zur Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden zunächst von verschiedenen Behörden geprüft.
  • Entscheidung durch höchste Stellen:
    • Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage der Prüfergebnisse sowie der Angaben in den Anträgen.

Hinweise

  • Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung.
    Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.
  • Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.
  • Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
  • Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt setzt mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus.
  • Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz erfordert einen herausgehobenen persönlichen Beitrag bei im öffentlichen Auftrag oder Interesse durchgeführten Auslandseinsätzen. Außer in besonders herausragenden Einzelfällen setzt dies mindestens 400 Einsatztage oder mindestens fünf Auslandseinsätze voraus.
  • Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
  • Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen.
    (Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille)
  • Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.

Bearbeitungsdauer

Eine konkrete Bearbeitungsdauer von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung kann nicht genannt werden. Da in den Entscheidungsprozess zahlreiche Stellen für eine breite Informationsbasis mit eingebunden werden, variiert die Zeitspanne von Fall zu Fall.

Formulare

Kosten

Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025