Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung

Kurzbeschreibung

Freiwillige Leistungen für den Natur- und Artenschutz im Wald werden honoriert. Das gilt für private und unternehmerische Waldbesitzer*innen (auch Rechtler*innen, das heißt Menschen, die bestimmte Rechte und Ansprücha an einem Wald haben, ohne Eigentümer*innen zu sein) sowie für Träger*innen von gemeinsam durchgeführten Maßnahmen.

Beschreibung

Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)

Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald unterstützt freiwillige Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald.

Es richtet sich an:

  • private und körperschaftliche Waldbesitzer*innen (einschließlich Rechtler*innen)
  • Träger*innen gemeinsamer Maßnahmen
Ziel des Programms

Das Programm trägt dazu bei:

  • das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umzusetzen
  • die Ziele der Bayerischen Biodiversitätsstrategie zu verwirklichen
  • ökologisch wertvolle Lebensräume und bedrohte Arten im Wald zu schützen
Verpflichtung der Waldbesitzer*innen

Teilnehmende verpflichten sich, ihre Waldflächen 5 oder 12 Jahre lang nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere:

  • Mittel- und Niederwälder

  • Biberlebensräume

  • lichte Wälder

  • wichtige Strukturen wie:

    • Biotopbäume
    • Altholzinseln
    • Totholz – auch nach Störungen wie Windwurf
  • vollständiger Nutzungsverzicht

Ziel der Förderung

Die Förderung soll helfen, Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten durch naturschutzgereiche Bewirtschaftung auszugleichen.

Verfahrensablauf

Förderung für Waldbesitzende – Wichtige Hinweise

Erstberatung und Information

  • Waldbesitzende sollten sich zunächst an eine der folgenden Stellen wenden:
    • Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
    • Örtliches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Dort erhalten sie:
    • Informationen über mögliche Förderungen
    • Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen
Antragstellung
  • Die Antragstellung ist nur innerhalb eines jährlich festgelegten Zeitraums möglich.
  • In der Regel kann der Antrag von November bis Mai beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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