Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Kurzbeschreibung
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot befehlen, wenn ein Bau Mängel oder Missstände aufweist, die behoben werden können.
Beschreibung
Wenn eine bauliche Anlage wegen ihres Zustands erhebliche Mängel oder Missstände hat, kann die Gemeinde Maßnahmen zur Modernisierung oder Instandsetzung anordnen.
- Modernisierungsgebot: Wenn die Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht.
- Instandsetzungsgebot: Wenn Mängel durch Abnutzung, Alterung, Witterung oder äußere Einwirkungen entstehen und sich schlecht auswirken, zum Beispiel:
- Die Nutzung der Anlage wird erheblich gestört.
- Das Gebäude stört das Straßen- oder Ortsbild.
- Die Anlage müsste erneuert werden, soll aber wegen ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben.
Die Eigentümer*innen sind verpflichtet, die Mängel zu beheben. In der Anordnung legt die Gemeinde die Missstände oder Mängel genau fest und bestimmt eine Frist für die Durchführung der Maßnahmen.
Rechtsgrundlagen
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
Weitere Informationen
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