Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Kurzbeschreibung
Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.
Beschreibung
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
- Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
- Keine Betriebserlaubnis erforderlich, wenn:
- Die Betreuung maximal 10 Stunden pro Woche beträgt oder
- Ein Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird.
Meldepflicht: Auch wenn keine Betriebserlaubnis erforderlich ist, muss das Betreuungsangebot beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Verfahrensablauf
Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.
Fristen
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung
- Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung
- Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis, Onlineantrag
- Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen