Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Kurzbeschreibung

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

Beschreibung

Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
  • Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
  • Keine Betriebserlaubnis erforderlich, wenn:
    • Die Betreuung maximal 10 Stunden pro Woche beträgt oder
    • Ein Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird.

Meldepflicht: Auch wenn keine Betriebserlaubnis erforderlich ist, muss das Betreuungsangebot beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.

Voraussetzungen

Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.

Verfahrensablauf

Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.

Fristen

Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

keiner

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