Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
- Keine Betriebserlaubnis erforderlich, wenn:
- Die Betreuung maximal 10 Stunden pro Woche beträgt oder
- Ein Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird.
Meldepflicht: Auch wenn keine Betriebserlaubnis erforderlich ist, muss das Betreuungsangebot beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung
- Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung
- Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis, Onlineantrag
- Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen