Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten alle Verträge, in denen gegen Entgelt (z. B. durch Kauf oder Tausch) das Eigentum an einem Grundstück überträgen wird oder auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichtet wird (Erbbaurecht). Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die Faktoren, die den Wert der Immobilie beeinflussen ausgewertet.
Wer kann die Kaufpreissammlung einsehen?
Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich. Nur Mitglieder des Gutachterausschusses und Bedienstete der Geschäftsstelle dürfen die Daten einsehen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Wann bekommt man eine Auskunft?
Auf Antrag können Auskünfte erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Dies betrifft zum Beispiel:
- Behörden,
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,
- zertifizierte Sachverständige, die Grundstücke bewerten.
Die Auskünfte dürfen nur für die Wertermittlung genutzt werden. Daten, die das Grundstück betreffen (zum Beispiel Flurnummer) werden nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgeteilt, Namen und Adressen der Vertragsparteien werden nicht weitergegeben.
Wofür werden die Daten genutzt?
Die Gutachterausschüsse nutzen die Kaufpreissammlung, um Bodenrichtwerte zu ermitteln und diese in der Bodenrichtwertsammlung zu veröffentlichen (siehe „Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte“ unter „Verwandte Themen“).
Zusätzlich können sie auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke erstellen (siehe „Grundstückswerte; Ermittlung“ unter „Verwandte Themen“).
Voraussetzungen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung stellen. Die Auskunft wird postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Kosten
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
Gebühr: Pro mitgeteiltem Wert 20,00 €Rechtsgrundlagen
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 10 f. Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGAV)
- Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz
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