Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Führungszeugnis für EU-Staatsangehörige
- Bei der Beantragung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisse* wird im Herkunftsstaat der Person Auskunft zu Einträgen aus dem Strafregister des Herkunftsstaats angefragt.
- Falls Einträge vorliegen, werden diese vollständig und in der Originalsprache übernommen – ohne Übersetzung oder inhaltliche Prüfung.
- Falls der Herkunftsstaat keine Auskunft gibt, wird dies im Führungszeugnis vermerkt.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 14 Jahre.
- Bei Geschäftsunfähigkeit muss der Antrag durch die gesetzliche Vertretung gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
Online-Verfahren
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
- die AusweisApp und
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
13,00 EUR
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.
Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, Onlineantrag
- Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses, Onlineantrag
- Waffenbesitzkarte; Beantragung für jagdliche Vereinigung, Onlineantrag
- Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis, Onlineantrag
- Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung, Onlineantrag