Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Kurzbeschreibung
Wenn der deutsche Kinderreisepass verloren geht oder unauffindbar ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.
Meldepflicht bei Wiederauffinden
Falls das Dokument später wiedergefunden wird, müssen Sie dies ebenfalls der Behörde melden.
Beschreibung
Verlust oder Wiederauffinden eines Kinderreisepasses oder anderer Personaldokumente
Pflicht zur Meldung des Verlusts
Wenn das Personaldokument Ihres Kindes (zum Beispiel Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie als gesetzlich Vertretende den Verlust unverzüglich bei der Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde melden. Eine Identitätsprüfung ist erforderlich.
Meldung des Wiederauffindens
Falls das Dokument später wiedergefunden wird, muss dies ebenfalls der Passbehörde gemeldet werden.
Da in der Regel bereits ein neues Dokument ausgestellt wurde, ist diese Meldung wichtig, um Missbrauch oder Probleme bei der Verwendung des alten Dokuments zu vermeiden.
Strafanzeige bei Verdacht auf Diebstahl
Vermuten Sie eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) in Zusammenhang mit dem Verlust, wenden Sie sich an die örtliche Polizei (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Ordnungswidrigkeit bei unterlassener Meldung
Wird der Verlust nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, kann dies als Ordnungswidrigkeit gelten und zu einer Geldbuße führen.
Hinweise
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (veröffentlicht am 12.10.2023) wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.
-
Übergangsregelung:
- Kinderreisepässe werden nur noch bis 31.12.2023ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
- Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
- Alternativen für deutsche Kinder:
- Reisepass oder Personalausweis (unabhängig vom Alter) können weiterhin beantragt werden.
- Personalausweise sind in der EU als Reisedokument anerkannt und für Kinder und Erwachsene ausreichend.
- Der Reisepass ermöglicht Reisen ohne Visum in 190 Länder weltweit.
-
Weitere Informationen
Antworten zu häufigen Fragen finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
FAQs zum Reisepass
Rechtsgrundlagen
- § 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers - § 25 Passgesetz (PassG)
Ordnungswidrigkeiten
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick