Zivil-militärische Zusammenarbeit; Informationen zur Abstimmung
Kurzbeschreibung
Zivil-militärische Zusammenarbeit bedeutet, dass militärische und zivile Kräfte in verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten.
Beschreibung
Unterstützung der Bundeswehr im Bevölkerungsschutz
Neben den zuständigen Stellen im Bevölkerungsschutz kann auch die Bundeswehr bei Bedarf zum Schutz der Menschen in Deutschland beitragen. Besonders wichtig sind dabei Hilfeleistungen bei Katastrophen oder großen Schadensereignissen. Wenn die zuständigen Katastrophenschutzbehörden feststellen, dass sie Unterstützung benötigen, können sie diese durch ein Amtshilfeersuchen anfordern – etwa durch Bereitstellung von Personal oder Material.
Damit im Ernstfall schnell und gezielt geholfen werden kann, ist eine regelmäßige Abstimmung zwischen militärischen und zivilen Stellen wichtig. Die Struktur der Bundeswehr mit Landeskommando, Bezirksverbindungskommandos (BVK) und Kreisverbindungskommandos (KVK) ist dabei an die Organisation der Katastrophenschutzbehörden in Bayern angepasst – von den Bezirksregierungen bis zu den Kreisverwaltungsbehörden. Diese enge Zusammenarbeit dient nicht nur der Einsatzplanung, sondern auch dem Informationsaustausch in wichtigen Angelegenheiten.
Eine besondere Rolle in der zivil-militärischen Zusammenarbeit spielen Reservist*innen. Als Beauftragte der Bundeswehr für zivil-militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) beraten sie zivile Behörden und Organisationen zu militärischer Katastrophenhilfe. In Bayern leiten sie die Kreisverbindungskommandos in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Bezirksverbindungskommandos in den Regierungsbezirken, die dem Landeskommando Bayern unterstellt sind. Sie sind zentrale Ansprechpersonen für Landrätinnen, Landräte, Oberbürgermeister*innen und Regierungspräsident*innen und sorgen für eine effektive Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Stellen.
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