Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte; Auskunft über gespeicherte Daten
Kurzbeschreibung
Sie können bei der Personalausweisbehörde verlangen, die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels zu sehen. Außerdem können Sie sich diese Daten auch auf Ihrem Smartphone anzeigen lassen.
Beschreibung
Online-Ausweisfunktion und Einsicht in gespeicherte Daten
Mit dem neuen Personalausweis und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) wurde die eID-Funktion eingeführt, die eine eindeutige Identifikation im Internet ermöglicht.
Welche Daten können ausgelesen werden?
Wenn Sie Ihre PIN eingeben und zustimmen, können Online-Dienste oder Automaten mit einem gültigem Berechtigungszertifikat folgende Daten abrufen:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Gemeindeschlüssel (eindeutige Nummer der Gemeinde)
- Staatsangehörigkeit
- Dokumentenart
- Ablaufdatum des Ausweises
- Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
- Länderkürzel „D“ für Deutschland
- Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
- Angabe, ob der Wohnort mit einem bestimmten Wohnort übereinstimmt
- Ordens- oder Künstlername
Wichtige Hinweise:
- Nicht alle Daten werden automatisch oder bei jeder Anwendung übermittelt.
- Die übertragbaren Daten hängen vom Berechtigungszertifikat des Anbieters und Ihrer Zustimmung ab.
- Pflichtübermittlung: Die Gültigkeit des Ausweises und ob er gesperrt ist, werden immer übermittelt.
- Biometrische Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke) sind nicht für Diensteanbieter auslesbar.
Wie kann ich meine Daten einsehen?
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Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in Ihre gespeicherten Daten beantragen. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen.
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Mit der AusweisApp und einem NFC-fähigen Smartphone oder einem USB-Kartenlesegerät können Sie Ihre Daten selbst auf dem Smartphone, Tablet oder PC einsehen.
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Mit Eingabe Ihrer PIN bekommt der Anbieter des Online-Dienstes Lesezugriff. Die Daten werden dabei nicht gespeichert, weiterverarbeitet oder übernommen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Dienstes „Meine Daten einsehen“
Um den Dienst „Meine Daten einsehen“ nutzen zu können, benötigen Sie:
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit einsatzbereiter eID-Funktion
- Die eID-Funktion muss aktiviert sein.
- Eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ist erforderlich.
- Ein geeignetes Lesegerät:
- USB-Kartenlesegerät oder
- NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS).
- Installierte Software:
- AusweisApp oder eine andere geeignete Software.
- Die AusweisApp kann kostenlos heruntergeladen werden (siehe "Weiterführende Links").
Kosten
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- § 11 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18a Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 29 Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 78 Abs. 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 10 Abs. 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eiDKG)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
- eID-Karte; Beantragung, Onlineantrag
- Personalausweis- oder eID-Karte; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
- Personalausweis; Auskunft über den Bearbeitungsstand, Onlineantrag