Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Beschreibung
Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition
- Wer mit Schusswaffen oder Munition handeln möchte, benötigt eine Waffenhandelserlaubnis.
- Diese kann auf bestimmte Waffen- oder Munitionsarten beschränkt werden.
Gültigkeit der Erlaubnis
Die Erlaubnis erlischt, wenn:
- Die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen wird oder
- Der Handel ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde.
In besonderen Fällen kann die Frist verlängert werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG)
Die Person, die den Antrag stellt, muss:
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen (§§ 5 und 6 WaffG).
- Fachkunde nachweisen (gilt nicht, wenn die Person weder den Betrieb noch eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle selbst leitet).
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn:
- die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz (GG) besitzt, oder
- weder der gewöhnliche Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes besteht.
Hinweise
Meldepflichten:
- Der Inhaber einer Erlaubnis muss der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen Folgendes anzeigen:
- Aufnahme oder Einstellung des Betriebs
- Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle
Stellvertretungserlaubnis:
-
- Soll der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden, ist eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis erforderlich.
- Dies gilt auch, wenn jemand mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beauftragt wird.
- Man darf nur jemanden vertreten, wenn man selbst eine Erlaubnis für den Waffenhandel hat.
- Für die Stellvertretererlaubnis müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie für die Waffenhandelserlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
- Fachkundenachweis
Formulare
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Kosten
- Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis 2.700 Euro
- Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro
- Staatliche Fachkundeprüfung nach § 22 Abs. 1 WaffG: 100 bis 250 Euro
Rechtsgrundlagen
§§ 21, 21a Waffengesetz (WaffG)
Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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- Waffenhandel; Anzeige der Verbringung von Schusswaffen oder Munition aus Deutschland
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel; Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel; Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle
Weitere Informationen
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