Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Beschreibung
Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition
- Wer mit Schusswaffen oder Munition handeln möchte, benötigt eine Waffenhandelserlaubnis.
- Diese kann auf bestimmte Waffen- oder Munitionsarten beschränkt werden.
Gültigkeit der Erlaubnis
Die Erlaubnis erlischt, wenn:
- Die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen wird oder
- Der Handel ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde.
In besonderen Fällen kann die Frist verlängert werden.
Voraussetzungen
Die Person, die den Antrag stellt, muss:
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen (§§ 5 und 6 WaffG).
- Fachkunde nachweisen (gilt nicht, wenn die Person weder den Betrieb noch eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle selbst leitet).
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn:
- die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz (GG) besitzt, oder
- weder der gewöhnliche Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes besteht.
Hinweise
- Der Inhaber einer Erlaubnis muss der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen Folgendes anzeigen:
- Aufnahme oder Einstellung des Betriebs
- Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle
Stellvertretungserlaubnis:
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- Soll der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden, ist eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis erforderlich.
- Dies gilt auch, wenn jemand mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beauftragt wird.
- Man darf nur jemanden vertreten, wenn man selbst eine Erlaubnis für den Waffenhandel hat.
- Für die Stellvertretererlaubnis müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie für die Waffenhandelserlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
- Fachkundenachweis
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
- Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis 2.700 Euro
- Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro
- Staatliche Fachkundeprüfung nach § 22 Abs. 1 WaffG: 100 bis 250 Euro
Rechtsgrundlagen
Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
Rechtsbehelf
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