Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

Beschreibung

Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition

  • Wer mit Schusswaffen oder Munition handeln möchte, benötigt eine Waffenhandelserlaubnis.
  • Diese kann auf bestimmte Waffen- oder Munitionsarten beschränkt werden.

Gültigkeit der Erlaubnis

Die Erlaubnis erlischt, wenn:

  • Die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen wird oder
  • Der Handel ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde.

In besonderen Fällen kann die Frist verlängert werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG)

Die Person, die den Antrag stellt, muss:

  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen (§§ 5 und 6 WaffG).
  • Fachkunde nachweisen (gilt nicht, wenn die Person weder den Betrieb noch eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle selbst leitet).

Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn:

  • die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz (GG) besitzt, oder
  • weder der gewöhnliche Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes besteht.

Hinweise

Meldepflichten:
  • Der Inhaber einer Erlaubnis muss der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen Folgendes anzeigen:
    • Aufnahme oder Einstellung des Betriebs
    • Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle

Stellvertretungserlaubnis:

    • Soll der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden, ist eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis erforderlich.
    • Dies gilt auch, wenn jemand mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beauftragt wird.
    • Man darf nur jemanden vertreten, wenn man selbst eine Erlaubnis für den Waffenhandel hat.
    • Für die Stellvertretererlaubnis müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie für die Waffenhandelserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
  • Fachkundenachweis

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

  • Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis  2.700 Euro
  • Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro
  • Staatliche Fachkundeprüfung nach § 22 Abs. 1 WaffG: 100 bis 250 Euro

Rechtsgrundlagen

§§ 21, 21a Waffengesetz (WaffG)
Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

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