Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung
Kurzbeschreibung
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.
Beschreibung
Genehmigungspflicht in einem Sanierungsgebiet
Warum ist eine Genehmigung erforderlich?
- In einem festgesetzten Sanierungsgebiet sollen städtebauliche Missstände behoben oder gemildert werden.
- Damit die Gemeinde ihre Sanierungsziele zügig erreichen kann, benötigen Grundstückseigentümer*innen für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge eine Genehmigung.
- Ohne Genehmigung:
- Rechtsgeschäfte sind nichtig.
- Baumaßnahmen sind rechtswidrig.
Wann kann eine Genehmigung abgelehnt werden?
- Wenn das Vorhaben oder der Rechtsvorgang:
- Die Sanierung unmöglich macht oder wesentlich erschwert.
- Den Zielen und Zwecken der Sanierung widerspricht.
Voraussetzungen
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten bei einer Sanierung in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
Ein förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist ein städtebaulich definiertes Gebiet, in dem bauliche, soziale oder wirtschaftliche Missstände bestehen und das daher gezielt modernisiert und aufgewertet werden soll.
Folgende Maßnahmen benötigen eine Genehmigung:
- Bauvorhaben: Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes, wenn eine Baugenehmigung oder Anzeige erforderlich ist.
- Wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken oder Gebäuden, auch wenn keine Baugenehmigung nötig ist.
- Abriss von Gebäuden.
- Miet- oder Pachtverträge über mehr als ein Jahr.
- Verkauf eines Grundstücks.
- Bestellung oder Verkauf eines Erbbaurechts (Recht, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen).
- Eintragung von Rechten am Grundstück, zum Beispiel Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch, Hypotheken.
- Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast. Eine Baulast ist eine verpflichtende Erklärung von Grundstückseigentümer*innen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Anforderungen auf dem eigenen Grundstück zu erfüllen.
- Grundstücksteilung, wenn sich dadurch die Grundstücksgrenzen ändern.
Verfahrensablauf
- Der Genehmigungsantrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Erforderliche Unterlagen müssen beigefügt werden – diese hängen vom Art und Umfang des Vorhabens oder Rechtsgeschäfts ab.
- Im Zweifelsfall kann die Gemeinde Auskunft geben, welche Unterlagen erforderlich sind.
- Bei Rechtsgeschäften muss die notarielle Urkunde oder der entsprechende Vertrag vorgelegt werden.
Hinweise
- Die Sanierungsgenehmigung ersetzt nicht die Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben.
- Sie tritt als zusätzliche spezielle Genehmigung zur Baugenehmigung hinzu.
- Die Sanierungsgenehmigung gehört zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die einem Vorhaben nicht entgegenstehen dürfen.
- Eine Baugenehmigung darf erst erteilt werden, wenn die Sanierungsgenehmigung vorliegt.
Fristen
Wird die Genehmigung von der Gemeinde erteilt, ist über die Genehmigung innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags zu entscheiden; mit einer Verlängerungsmöglichkeit der Genehmigungsfrist von bis zu höchstens drei Monaten.
Wird die Genehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt – in Fällen, in denen auch eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich ist – ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags bei der Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden. In diesem Fall kann die Genehmigungsfrist um bis zu höchstens zwei Monate verlängert werden.
Die Bearbeitungsfrist beträgt damit in beiden Fällen höchstens insgesamt vier Monate.
Mit Eingang eventuell nachgeforderter Unterlagen gilt der Antrag als neu gestellt und die jeweilige Frist beginnt erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen.
Kann die Prüfung des Antrages in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist vor ihrem Ablauf um den Zeitraum zu verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Hierbei sind die oben genannten Höchstfristen einer Verlängerung zu beachten. Die Genehmigung gilt als fiktiv erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wurde.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung