Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für Ihr Vorhaben beantragen. In der Regel wird dies gemeinsam mit einem Bauantrag geprüft. Eine Befreiung kann jedoch auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden – in diesem Fall erfolgt eine gesonderte Entscheidung über die Befreiung.  

Auch wenn eine Befreiung erteilt wird, muss Ihr Vorhaben weiterhin alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben einhalten.  

Die Entscheidung über eine Befreiung ist eine Ermessensentscheidung. Das bedeutet, dass sie auch dann versagt werden kann, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Voraussetzungen

Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
  • es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
  • es mit öffentlichen und nachbarlichen Interessen vereinbar ist und
    • wichtige Gründe für das Allgemeinwohl nicht entgegenstehen, zum Beispiel Wohnraum, Unterbringung von Geflüchteten, soziale Einrichtungen oder erneuerbare Energien,
    • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
    • die strikte Einhaltung des Bebauungsplans unzumutbar wäre.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Gemeinde:
Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften muss schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg eingereicht werden.

  • Papierform:
    • Antrag
    • Alle notwendigen Unterlagen sind beizufügen.
  • Digital:
    • Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann über den Online-Assistenten digital eingereicht werden – siehe Online-Verfahren
    • Die Unterlagen werden als PDF-Dateien hochgeladen.
    • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels BayernID oder Mein Unternehmenskonto ersetzt.
  • Prüfung und Bescheid
    • Die Stadt Aschaffenburg prüft den Antrag und entscheidet darüber.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Fristen

kein

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Begründung
  • Aktueller, Amtlicher Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt) M 1:100
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, ggfs. weitere)
  • Nachbarbeteiligung
  • ggf. weitere Unterlagen, sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

Online-Verfahren

Kosten

Die Gebühren belaufen sich auf 10 % des Nutzens, der Ihnen durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: November 2025