Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen mit einer Vereinspauschale.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Antragstellung bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
- Frist: Spätestens bis zum 1. März des jeweiligen Förderjahres
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sport- und Schützenvereine mit der Vereinspauschale, um die Organisation des Sportbetriebs zu erleichtern.
Zweck und Verwendung der FörderungDie Vereinspauschale wird für ein Haushaltsjahr gewährt. Sie kann für Personalausgaben (zum Beispiel Beschäftigung von Trainer*innen, Übungsleiter*innen) sowie sachliche Ausgaben (zum Beispiel Bewirtschaftung von Sportstätten, Anschaffung von Sport- oder Pflegegeräten) verwendet werden.
Höhe der Förderung – Berechnung der FördereinheitenDie Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Fördereinheiten, die einem Verein für das Förderjahr zustehen.
Berechnungsgrundlage:
Mitgliederzahl:
- Mitglieder unter 27 Jahren werden zehnfach gewichtet.
- Alle übrigen Mitglieder werden einfach gewichtet.
- Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Trainer- und Übungsleitungslizenzen:
- Lizenzen müssen in der jährlich veröffentlichten Liste des Staatsministeriums enthalten sein.
- Sie müssen im Förderjahr im Verein aktiv genutzt werden.
- Jede Lizenz hat einen festgelegten Punktwert, der in die Berechnung einfließt.
- Die maximale Anzahl an Lizenzen, die pro Verein angerechnet werden können, ist begrenzt.
Wie wird der Wert einer Fördereinheit berechnet?
- Der Wert hängt von den insgesamt verfügbaren Haushaltsmitteln sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ab.
Anträge müssen bis spätestens 1. März des jeweiligen Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitgliedschaft in einem anerkannten Dachverband.
- Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen in Bezug auf:
- Finanz- und Kassenverhältnisse.
- Jugendarbeit.
- Erreichen einer Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) einzureichen.
- Der vollständige Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Anlagen muss spätestens am 1. März des Förderjahres bei der Behörde eingegangen sein (Ausschlussfrist).
- Der Wert einer Fördereinheit wird auf Grundlage:
- aller eingereichten und berücksichtigungsfähigen Anträge sowie
- der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermittelt.
- Die Kreisverwaltungsbehörde berechnet die individuelle Vereinspauschale für jeden Verein anhand:
- der berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten des Vereins
- des festgelegten Werts einer Fördereinheit
- Nach Berechnung der Höhe der Vereinspauschale erfolgt die Auszahlung durch die Kreisverwaltungsbehörde direkt an den Verein.
Fristen
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen (siehe unter "Formulare")
- Online-Antrag Vereinspauschale
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
Sie können einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine online stellen.
Rechtsgrundlagen
vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
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