Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Kurzbeschreibung
Laut § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten mit Tieren Erlaubnisse erforderlich. Diese hängen von der Zuverlässigkeit und Sachkunde der verantwortlichen Person sowie von einer artgerechten Tierhaltung ab.
Beschreibung
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) beantragt werden. Sie ist erforderlich, bevor bestimmte Tätigkeiten mit Tieren oder eine entsprechende Einrichtung betrieben werden dürfen.
Wann ist eine Erlaubnis nötig?Eine Erlaubnis ist insbesondere erforderlich für:
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken
- Betrieb eines Tierheims oder ähnlicher Einrichtungen
- Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren
- Einfuhr oder Vermittlung von Wirbeltieren (außer Nutztiere) ins Inland gegen Entgelt oder Gegenleistung
- Ausbildung von Schutzhunden für Dritte (einschließlich der Unterhaltung entsprechender Einrichtungen)
- Gewerbsmäßige Hundeausbildung für Dritte oder Anleitung zur Hundeausbildung
- Veranstaltung von Tierbörsen
- Gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (außer landwirtschaftliche Nutztiere)
- Gewerbsmäßiger Tierhandel
- Gewerbsmäßiger Betrieb eines Reit- und Fahrbetriebs
- Gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren
- Gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren
Die tierschutzrechtliche Erlaubnis dient dem Schutz der Tiere und muss vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt werden.
Weitere mögliche GenehmigungenJe nach Tätigkeit können zusätzlich weitere Genehmigungen erforderlich sein, zum Beispiel:
- Zulassung als Tiertransporteur*in oder Viehhändler*in
- Baugenehmigungen
- Genehmigung für Tierversuche (erteilt von den Regierungen von Oberbayern und Unterfranken)
- Artenschutzrechtliche Genehmigungen
Es empfiehlt sich, frühzeitig bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen, welche Genehmigungen erforderlich sind.
Voraussetzungen
Notwendig für die Erlaubnis sind:
- Erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
- Geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Falls erforderlich: Verwendung geeigneter Stoffe
Die genauen Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
- Sachkundenachweise
- Führungszeugnis
als Zuverlässigkeitsnachweis
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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