Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Kurzbeschreibung
Stirbt eine Person im Ausland kann der Todesfall im deutschen Sterberegister nachträglich registriert werden.
Beschreibung
Ein Sterbefall im Ausland kann in das deutsche Sterberegister aufgenommen werden, wenn die verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Dazu ist ein Antrag nötig. Zuständig ist zunächst das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Falls dort niemand zuständig ist, wird der Sterbefall dort beurkundet, wo die Person, die den Antrag stellt, zuletzt gewohnt hat oder sich gewöhnlich aufgehalten hat. Ist auch dort niemand zuständig, erfolgt die Beurkundung durch das Standesamt I in Berlin.
Voraussetzungen
Eine Nachbeurkundung ist möglich für:
- Deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- Eltern der verstorbenen Person
- Kinder der verstorbenen Person
- Ehe- oder Lebenspartner*in der verstorbenen Person
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR
Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Geburten und Sterbefälle im Ausland
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
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- Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung), Onlineantrag
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