Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Kurzbeschreibung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze der Stadt Aschaffenburg nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Die Stadt Aschaffenburg kann Vereinen und Organisationen erlauben, ihre Schuleinrichtungen und Sporteinrichtungen zu nutzen. In der Regel fällt dafür eine Gebühr oder Betriebskosten an.
Man muss die Nutzung beantragen. Die zuständige Behörde entscheidet dann, ob die Nutzung möglich ist – abhängig davon wofür die Sportanlage normalerweise genutzt wird und den Kapazitäten, die zur Verfügung stehen.
Formulare
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung AB
Belegung der städtischen Sportstätten
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