Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Kurzbeschreibung
Die Zulassung eines Fahrzeugs kann durch die Außerbetriebsetzung beendet werden.
Beschreibung
Mit der Außerbetriebsetzung endet die Zulassung des Fahrzeugs.
Wichtig: bei einem Verkauf des Fahrzeugs wird empfohlen, das Fahrzeug vor Übergabe an den Käufer außer Betrieb zu setzen, um im Nachgang Schwierigkeiten zu vermeiden!
Zuständige BehördenDie Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde veranlasst werden.
Weitere Informationen zu den Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.
Fahrzeuge können auch online außer Betrieb gesetzt werden.
Weitere Informationen bietet das Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern.
Verfahrensablauf
Die Außerbetriebsetzung kann in jeder Zulassungsbehörde und von einer beliebigen Person vorgenommen werden. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist hierfür nicht notwendig.
Sie kann auch internetbasiert erfolgen. In diesem Fall:
- erfolgt die Außerbetriebsetzung automatisiert und ist sofort wirksam.
- erhält die Halterin oder der Halter eine Bestätigung per Post.
Voraussetzung für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist die Eingabe der Sicherheitscodes aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.
Die internetbasierten Vorgänge können über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufgerufen werden.
Hinweis: soll die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle vorgenommen werden, entfernen Sie bitte vorher NICHT die Siegel auf den Kennzeichen!
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Amtliche(s) Kennzeichen
- bei Entsorgung des Fahrzeugs: zusätzlich Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Online Zulassungsbehörde
Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen. - Online-Terminservice Bürgerservicebüro
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Kosten
- Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
- Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
- Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
- Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.
Weiterführende Links
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