Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

Kurzbeschreibung

Sie können aus dem Lebenspartnerschaftsregister im zuständigen Standesamt eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde.
Zusätzliche Ausfertigungen können jederzeit beim zuständigen Standesamt beantragt werden, zum Beispiel für:

  • Rentenangelegenheiten,
  • Änderung von Ausweispapieren.
Zuständiges Standesamt:
  • Das Standesamt, das die Lebenspartnerschaft beurkundet hat und in dessen Bezirk sie geschlossen wurde.
  • Grundlage für die Ausstellung ist das dort geführte Lebenspartnerschaftsregister.
Inhalt der Lebenspartnerschaftsurkunde:
  • Vor- und Familiennamen der Lebenspartner*innen
    • Zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Zum Zeitpunkt der Ausstellung laut Registereintrag
  • Ort und Tag der Geburt
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Erhältliche Formen:
  1. Lebenspartnerschaftsurkunde
  2. Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    • Enthält alle im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragenen Daten.
    • Beinhaltet auch Folgebeurkundungen (zum Beispiel Namensänderungen).
Änderungen und neue Urkunde:
  • Falls sich personenstandsrechtliche Daten ändern (zum Beispiel Namensänderung), wird der Eintrag im Register ergänzt.
  • Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder)
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel, also einen rechtlich durchsetzbaren Beschluss)

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:
  • Die Urkunde muss beim Standesamt beantragt werden, das die Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

  • Für die persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

  • Zur Legitimation ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

  • Die Gebühr wird direkt bei der Antragstellung im Standesamt bezahlt.

  • Auch eine Vertrauensperson kann die Urkunde beantragen und abholen. Diese muss vorlegen:

    • eine schriftliche Vollmacht
    • eine Kopie oder das Original Ihres Ausweisdokuments
    • den eigenen Personalausweis oder Reisepass
Schriftliche Beantragung:
  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte um Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde.

  • Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • gegebenenfalls Standesamt und Beurkundungsnummer
    • gegebenenfalls weitere Nachweise (zum Beispiel zum rechtlichen Interesse)
  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

  • Informieren Sie sich im Vorfeld beim Standesamt über Bezahlungsmöglichkeiten und Gebührenhöhe.

Elektronische Beantragung:
  • Rufen Sie – falls verfügbar – das Online-Verfahren des zuständigen Standesamtes auf.
  • Bestätigen Sie Ihre Identität gegbenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie gegebenenfalls nötige Unterlagen hoch.
  • Reichen Sie den Antrag elektronisch ein.

Fristen

Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Erforderliche Unterlagen

Beantragung Lebenspartnerschaftsurkunde

Persönliche Antragstellung:

  • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen
  • Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
    Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.

Kosten

  • Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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