Geburt; Anzeige

Kurzbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss am Geburtsort beim Standesamt gemeldet werden.

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet und beurkundet werden.

Anzeige der Geburt in einer Klinik oder Geburtseinrichtung
  • Wenn ein Kind in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung mit Geburtshilfe geboren wird, ist die Verwaltung der Einrichtung verpflichtet, die Geburt schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
  • Dazu erhebt die Verwaltung die Daten der Eltern und fordert die erforderlichen Unterlagen an.
  • Die Vornamen des Kindes können bereits bei der schriftlichen Anzeige bestimmt werden.
  • In manchen Fällen müssen die Eltern persönlich beim Standesamt erscheinen, zum Beispiel:
    • wenn der Familienname des Kindes festgelegt werden muss,
    • wenn ein unverheirateter Vater die Vaterschaft anerkennen möchte.
Mündliche Anzeige der Geburt

Wenn eine schriftliche Anzeige nicht möglich ist, muss die Geburt mündlich beim Standesamt gemeldet werden. Das ist zum Beispiel bei einer Hausgeburt erforderlich.

Wer muss die Geburt anzeigen?

  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil.
  • Andere Personen, die bei der Geburt anwesend waren oder die Geburt sicher bestätigen können.
Erforderliche Unterlagen

Das Standesamt benötigt verschiedene Dokumente zur Beurkundung der Geburt. Welche genau erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Empfehlung: Vor allem bei einer mündlichen Anzeige sollten sich die Eltern vorher beim zuständigen Standesamt erkundigen, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen.

Verfahrensablauf

Nach der Anzeige einer Geburt erstellt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister. Dabei werden folgende Daten über das Kind und die Eltern erfasst:

  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
  • Vorname(n) und Familienname des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Religionszugehörigkeit (auf Wunsch eines Elternteils)

Hinweise

Wer gilt als Mutter oder Vater eines Kindes?

  • Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
  • Vater ist der Ehemann der Mutter. Stirbt der Ehemann vor der Geburt, gilt er dennoch als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach seinem Tod geboren wird.
  • Ist die Mutter geschieden und wird das Kind nach rechtlicher Wirksamkeit des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater.

Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Müttern
Wenn die Mutter bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann das Standesamt einen Mann nur dann als Vater eintragen, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Das Gleiche gilt, wenn die Mutter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Die Vaterschaft kann auch vor der Geburtsbeurkundung anerkannt werden.

Geburtsurkunden und beglaubigte Ausdrucke
Das zuständige Standesamt stellt auf Antrag Geburtsurkunden aus. darin sind die wichtigsten Daten zum Kind und zu den Eltern enthalten. Zudem können beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (eine wortgetreue Wiedergabe des Eintrags) ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Personenstandsurkunde; Ausstellung“ im Bereich „Verwandte Themen“.

Fristen

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei miteinander verheirateten Eltern:
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters
    • gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
    • ledige Mütter: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der Mutter
    • Mütter die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
    • geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
    • verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- und Sterberegister
    • ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen
    • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter

    Für die Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen.

  • Folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • gültigen Reisepass bzw. Personalausweis
  • Allgemeine Hinweise:
    • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
    • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
    • Es werden in der Regel die oben genannten Unterlagen benötigt. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr zuständiges Standesamt berät sie gerne. 
      Ratsam ist, vor allem bei mündlichen Anzeigen, sich bei dem für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob die genannten Unterlagen ausreichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

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