Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

Kurzbeschreibung

Asylbewerber*innen erhalten im Krankheitsfall Leistungen (Basisversorgung) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beschreibung

Medizinische Versorgung für Asylbewerber*innen

Versorgung im ANKER-Zentrum

Nach ihrer Ankunft leben Asylbewerber*innen zunächst in ANKER-Zentren. Dort gibt es Ärztezentren, die eine einfache medizinische Versorgung direkt vor Ort anbieten.

Oft sind dort auch Fachärzt*innen für:

  • Frauenheilkunde
  • Kinderheilkunde
  • Psychiatrie und Psychotherapie verfügbar.

Asylbewerber*innen bekommen im bei akuten Erkrankungen sowie Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Geburt medizinische Grundleistungen. Dazu gehören:

  • Behandlungen beim Arzt oder Zahnarzt
  • Medikamente, Verbandsmittel und andere wichtige Mittel zur Genesung oder Linderung
  • Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen, die empfohlen werden
Besondere Behandlungen

In besonderen Fällen können auch weitere Behandlungen bezahlt werden – wenn sie für die Gesundheit unbedingt notwendig sind.

Behandlungsschein und freie Arztwahl

Asylbewerber*innen dürfen sich in der Regel selbst eine Hausärztin oder einen Hausarztrzt aussuchen. Dafür bekommen sie pro Quartal einen Behandlungsschein vom zuständigen Amt.

Wer länger als 36 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland lebt, ist nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, bekommt aber die gleiche medizinische Versorgung wie gesetzlich Versicherte.

Wichtig: Man darf sich nicht ohne rechtlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025