Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal abstimmen möchten, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal, benötigen Sie einen Wahlschein.
So erhalten Sie den Wahlschein:
  • Beantragung bei Ihrer Gemeinde
  • Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Sie die Briefwahlunterlagen
  • Damit können Sie frühzeitig per Post abstimmen oder in einem anderen Wahllokal wählen.

Beschreibung

Normalerweise stimmen Sie in dem Wahllokal ab, in dem Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wann benötigen Sie einen Wahlschein?
  • Briefwahl
  • Abstimmung in einem anderen Wahllokal innerhalb:
    • Ihres Wahlkreises (bei Kommunal- und Bundestagswahlen)
    • Ihres Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen)
    • Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt (bei Europawahlen)
  • Falls Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber dennoch wahlberechtigt sind

Wo beantragen Sie den Wahlschein?

  • Bei Ihrer Gemeinde oder, falls Sie in einer Verwaltungsgemeinschaft wohnen, bei der zuständigen Stelle der Verwaltungsgemeinschaft.

Voraussetzungen

Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Wahlberechtigung für die betreffende Wahl.
  • Grundsätzlich Eintragung im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde.
  • Ausnahmen sind möglich – bitte direkt bei Ihrer Gemeinde nachfragen.
  • Antragstellung bei der Gemeinde (keine Begründung erforderlich).
Eintragung ins Wählerverzeichnis
  • Wahlberechtigte Personen werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie:
    • Bis zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind.
    • Bei Gemeinde- und Landkreiswahlen bis zum 35. Tag vor der Wahl ihren Lebensmittelpunkt im Wahlgebiet haben.
  • Wahlbenachrichtigung wird etwa 5 bis 3 Wochen vor der Wahl per Post verschickt.
    • Sie enthält Informationen über das Wahlrecht, das zuständige Wahllokal und Barrierefreiheit.
    • Falls die Wahlbenachrichtigung nicht ankommt, kann die Gemeinde weiterhelfen.
Fehlende Wahlbenachrichtigung?
  • Falls Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein:
    • Unverzüglich Kontakt mit dem Wahlamt Ihrer Gemeinde aufnehmen.
    • Klären, ob Sie in einem anderen Wahlbezirk oder einer anderen Gemeinde wahlberechtigt sind.
  • Achtung bei Umzügen nach dem Stichtag: Eine automatische Eintragung ist dann nicht mehr möglich.
  • Falls nötig, kann das Wählerverzeichnis berichtigt oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlschein ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie können den Wahlschein auf folgenden Wegen beantragen:
  • Ausgefülltes Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Per Post an die Gemeinde schicken oder persönlich abgeben.
  • Online-Antrag (falls angeboten)
  • Über das entsprechende Online-Formular im Internet oder gegebenenfalls über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail)
  • Unter Angabe der notwendigen Daten
  • Persönlich bei der Gemeinde
  • Sie können die Unterlagen direkt mitnehmen und gegebenenfalls sofort an Ort und Stelle die Briefwahl durchführen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, müssen folgende Daten angegeben werden:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Falls nicht das Formular auf der Wahlbenachrichtigung verwendet wird:
  • Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer (falls bekannt)
  • Abweichende Adresse für die Zusendung der Briefwahlunterlagen (zum Beispiel Urlaubsanschrift)
Zusendung und Erhalt der Briefwahlunterlagen
  • Die Gemeinde versendet die Briefwahlunterlagen per Post an Ihre Wohnanschrift oder eine abweichende Anschrift.
  • Falls der Antrag elektronisch gestellt wurde und eine abweichende Zustelladresse angegeben ist, erfolgt zusätzlich eine Mitteilung an Ihre Wohnanschrift.
Tipp:
Wenn Sie den Wahlschein persönlich bei der Gemeinde beantragen, können Sie:
  • Die Unterlagen direkt mitnehmen (keine Wartezeit auf den Postversand).
  • Ihre Briefwahl direkt vor Ort durchführen, sodass der Wahlbrief nicht mehr per Post versandt werden muss. Die Gemeinde verwahrt den Wahlbrief bis zum Wahltag.
Beantragung und Abholung durch eine andere Person (Vollmacht)
  • Falls Sie den Wahlschein nicht selbst beantragen können, können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Falls Sie wegen einer körperlichen Behinderung keine Vollmacht erteilen können, darf eine Vertrauensperson die Beantragung für Sie übernehmen (muss aber glaubhaft machen, dass dies Ihrem Willen entspricht).
  • Die bevollmächtigte Person kann auch die Briefwahlunterlagen abholen, benötigt dafür jedoch:
    • Eine schriftliche Vollmacht.
    • Eine schriftliche Versicherung, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wichtig:
  • Die Stimmabgabe selbst kann nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgen – Sie müssen Ihr Wahlrecht persönlich ausüben.
  • Falls Sie wegen einer körperlichen Behinderung oder Sehschwäche nicht in der Lage sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, dürfen Sie sich von einer Vertrauensperson helfen lassen.
  • Diese Person muss sich strikt an Ihren Willen halten.
  • Auf dem Wahlschein muss die persönliche Stimmabgabe oder die Unterstützung durch eine Hilfsperson eidesstattlich versichert werden.

Fristen

Der Wahlscheinantrag kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 15 Uhr (bei  Europawahlen bis 18 Uhr) gestellt werden; in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Abstimmungsraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei der mündlichen Beantragung eines Wahlscheins ohne Verwendung des Formblatts auf der Wahlbenachrichtigung oder eines Online-Formulars:
    • amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass),
    • wenn möglich auch Vorlage der Wahlbenachrichtigung
  • Bei Beantragung oder Abholung des Wahlscheins für andere Personen:
    • jeweils gesonderte schriftliche Vollmacht für die Beantragung und Abholung des Wahlscheins und
    • amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Ausübung des Wahlrechts in einem anderen Wahllokal (siehe oben):
    • Wahlschein und
    • amtlicher Lichtbildausweis

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Briefwahl-Antrag
    Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online anfordern.

Kosten

Die Beantragung und Ausstellung sowie Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Antrag per Post an die Gemeinde schicken, fallen die jeweiligen Portokosten an.

Die Rücksendung des Wahlbriefs an die Gemeinde mit dem amtlichen roten Umschlag ist innerhalb Deutschlands portofrei. Wenn Sie eine besondere Versendungsform wählen (z. B. Einschreiben) oder den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, müssen Sie die jeweils geltenden Portokosten selbst zahlen.

Rechtsgrundlagen