Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Zu den Erlabnisurkunden zählen zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein.

Beschreibung

Meldung des Verlusts von Waffen, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisdokumenten

Sofortige Meldung erforderlich

  • Der Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisdokumenten muss unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde gemeldet werden.
  • Dazu zählen folgende Erlaubnisurkunden:
    • Waffenbesitzkarte (WBK)
    • Munitionserwerbschein
    • Waffenschein
    • Kleiner Waffenschein
    • Schießerlaubnis
    • Europäischer Feuerwaffenpass
    • Ersatzbescheinigungen für WBK oder Waffenschein
    • Weitere waffenrechtliche Erlaubnisse (zum Beispiel Waffenhandel, Herstellung, Mitnahme-, Verbringungs- oder Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)
Verlust mehrerer Dokumente oder Waffen
  • In einer einzigen Anzeige können mehrere verlorene Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden gemeldet werden.
Beantragung von Ersatzdokumenten
  • Falls Erlaubnisurkunden verloren wurden, kann mit der Anzeige gleichzeitig ein Antrag auf Ersatzdokumente gestellt werden.
Zusätzliche Meldung bei der Polizei
  • Der Verlust von Waffen oder Erlaubnisdokumenten muss zusätzlich bei der Polizei gemeldet werden.
Wiederauffinden der Waffen oder Dokumente
  • Werden die verlorenen Waffen oder Erlaubnisdokumente wiedergefunden, muss dies der Waffenbehörde gemeldet werden.
  • Falls Ersatzdokumente ausgestellt wurden, müssen diese zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

Hinweise

Um das Formular für die Anzeige schneller und einfacher ausfüllen zu können, können Sie die NWR-IDs (NWR-Identifikationsnummern) verwenden:

  • Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID): für Ihre persönlichen Angaben
  • Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID): für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
  • Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID): für die betroffene Waffe oder das Waffenteil

Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)

    Folgende Dienstleistungen werden angeboten: 

    • Waffenbesitzkarte–Voreintrag 
    • Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
    • Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
    • Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
    • Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
    • Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
    • Anzeige Überlassung einer Waffe
    • Kleiner Waffenschein
    • Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
    • Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
    • Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
    • Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
    • Erlaubnis zum Schießen
    • Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
    • Erlaubnis zur Verbringung
    • Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
    • Anzeige Verlust

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Kosten

Für die Anzeige selbst entstehen keine Kosten. Allerdings müssen die angezeigten Waffen aus den Erlaubnisdokumenten ausgetragen werden, wofür Kosten in Höhe von 7,50 bis 10,00 EUR je Waffe entstehen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen