Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Kurzbeschreibung

Für die Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse durch das Landesamt für Denkmalpflege erhalten.

Beschreibung

Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Voraussetzungen

  • Anträge sollten frühzeitig bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt oder bestimmte Gemeinden) eingereicht werden.
  • Die Antragsformulare sind dort erhältlich.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt werden.
  • Die geplante Maßnahme muss vor der Durchführung mit der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) abgestimmt werden.
Abstimmung und Genehmigung
  • Die Abstimmung erfolgt am besten bei den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamts für Denkmalpflege bei den Unteren Denkmalschutzbehörden.
  • Dort erhalten Antragstellende auch die erforderliche Genehmigung:
    • Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wenn eine Baugenehmigung notwendig ist.
    • Falls keine Baugenehmigung erforderlich ist, ist dennoch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig.

Fristen

Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Baudenkmäler
    • Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
    • Foto des Objektes für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird
  • Bodendenkmäler
    • Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen Behörde
    • Abschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss:
      • Personalkosten für Feldarbeiten,
      • Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation,
      • weitere Nebenkosten,
      • ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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