Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Kurzbeschreibung
Über die Verhandlungen des Stadtrats sind Niederschriften (Protokolle) anzufertigen.
Beschreibung:
Das Protokoll einer Stadtratssitzung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Datum und Ort der Sitzung
- Namen der anwesenden Mitglieder des Stadtrats
- Besprochene Themen
- Getroffene Beschlüsse
- Abstimmungsergebnisse
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat
Das Protokoll muss von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer unterschrieben und anschließend vom Stadtrat genehmigt werden. Im Ratsinformationssystem (RIS: Link) können die Beschlüsse eingesehen werden, ohne dass ein formaler Antrag im Büro des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin zu stellen ist.
Beschreibung
Das Protokoll einer Gemeinderatssitzung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Datum und Ort der Sitzung
- Namen der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats
- Besprochene Themen
- Getroffene Beschlüsse
- Abstimmungsergebnisse
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat
Das Protokoll muss von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer unterschrieben und anschließend vom Gemeinderat genehmigt werden.
Voraussetzungen
- Alle Gemeindebürger*innen haben das Recht, Einsicht in die Niederschriften öffentlicher Sitzungen zu nehmen.
- Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen, wenn sie im Gemeindegebiet Grundbesitz haben oder eine gewerbliche Niederlassung betreiben.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Weitere Informationen
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