Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Kurzbeschreibung

Fahranfänger*innen haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Beschreibung

Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ können Jugendliche die Fahrerlaubnis für Autos (Klassen B und BE) schon mit 17 Jahren erhalten. Dafür kann die Fahrschulausbildung früher begonnen werden.

Nach der bestandenen Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfungsbescheinigung, die in Deutschland gültig ist. Diese gilt bis höchstens bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag. Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie ein Auto aber nur mit einer Begleitperson fahren, die in der Fahrerlaubnis eingetragen ist.

Wichtige Regeln für die Begleitperson:
Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe unter „Voraussetzungen“). Sie ist während der Fahrt eine Ansprechperson für die Fahranfängerin oder den Fahranfänger und kann Tipps und Hinweise geben. So soll die Person am Steuer unter Anleitung einer erfahrenen Begleitperson sicherer werden. Trotzdem bleiben die Fahranfänger*innen selbst für das Fahren des Fahrzeug verantwortlich.

Sobald die Person 18 Jahre alt ist, kann sie den EU-Kartenführerschein beantragen. Dieser ist europaweit gültig.

Voraussetzungen

Für junge Fahranfänger*innen

  • Die Ausbildung in der Fahrschule kann ab 16 Jahren und 6 Monaten begonnen werden.
  • Es ist die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich – sowohl für die Teilnahme am Begleiteten Fahren als auch für die Benennung der Begleitpersonen.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
  • Abgesehen vom niedrigeren Mindestalter (17 Jahre) und den abweichenden Fristen für Ausbildung und Prüfung gelten alle weiteren Voraussetzungen wie beim regulären Führerschein – insbesondere in Bezug auf Eignung, Ausbildung und Prüfungen.
  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden – dies gilt nur innerhalb Deutschlands. Es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
  • Die Prüfbescheinigung muss innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Geburtstag gegen den EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Für Begleitpersonen

Folgende Voraussetzungen gelten für Personen, die im Rahmen des Begleiteten Fahrens begleiten möchten:

  • Die namentliche Nennung in der Prüfbescheinigung ist erforderlich.
  • Das Mindestalter beträgt 30 Jahre.
  • Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) muss seit mindestens fünf Jahren bestehen. Diese muss in der EU, im EWR oder in der Schweiz ausgestellt worden sein.
  • Zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung als Begleitperson darf höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vorhanden sein.
  • Während der Begleitung gilt die 0,5-Promille-Grenze – zudem ist der Konsum von Drogen strikt untersagt.

Verfahrensablauf

Die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. In bestimmten Fällen kann die Behörde ein persönliches Erscheinen verlangen.

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine sogenannte Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese berechtigt zum Begleiteten Fahren bis zum 18. Geburtstag.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann – auf Antrag – der EU-Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für Fahranfänger
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Unterlagen für Begleitperson
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Kopie des gültigen Führerscheins

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt in der Regel rund 45 EUR.

Beim „Begleiteten Fahren mit 17“ fallen für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung (7,70 EUR) sowie pro einzutragender Begleitperson (je ca. 11 EUR) zusätzliche Gebühren an.

Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für den Direktversand des Führerscheins (rund 5 EUR).

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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