Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Kurzbeschreibung

In derr Regel brauchen Sie eine Baugenehmigung um eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder die Nutzung zu ändern.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bauvorhaben jedoch genehmigungsfrei sein. In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Baugenehmigung.

Beschreibung

Eine Genehmigungsfreistellung ist grundsätzlich für alle baulichen Anlagen möglich – außer für Sonderbauten. Es gelten dafür aber bestimmte Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“).

Auch wenn ein Vorhaben genehmigungsfrei ist, müssen alle geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, gibt es keinen Anspruch auf eine Genehmigungsfreistellung. Die Gemeinde entscheidet, ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss oder nicht.

Voraussetzungen

Genehmigungsfreie Bauvorhaben – Voraussetzungen

Ein Bauvorhaben kann genehmigungsfrei sein, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich nicht um einen Sonderbau.
  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
  • Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie den örtlichen Bauvorschriften.
  • Die Erschließung ist gesichert.
  • Es handelt sich nicht um ein handwerkliches oder gewerbliches Bauvorhaben, für das die Gemeinde durch Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen hat.

Ausnahme:
Die Gemeinde kann trotz Erfüllung dieser Voraussetzungen ein Baugenehmigungsverfahren verlangen.

Verfahrensablauf

Genehmigungsfreistellungsverfahren – Unterlagen schriftlich oder digital einreichen

Schriftliche Einreichung

Bei Bauanträgen für den Neubau oder die Änderung von Gebäuden müssen die Bauunterlagen von einer fachlich berechtigten Person erstellt werden.

Dazu zählen zum Beispiel Architekt*innen, Bauingenieur*innen, bei kleineren Vorhaben auch Handwerksmeister*innen (zum Beispiel Maurer*innen, Zimmerer*innen) oder staatlich geprüfte Techniker*innen im Baubereich.

Diese Regel gilt auch bei genehmigungsfreien Vorhaben.

Was ist zu tun?
  • Reichen Sie alle Unterlagen bei der Gemeinde ein, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt.
  • Verwenden Sie die vorgeschriebenen Formulare und reichen Sie alle Unterlagen in dreifacher Ausfertigung ein.
  • Informieren Sie spätestens bei der Abgabe die Nachbar*innen über das Bauvorhaben.
    Am besten: Vorher um Zustimmung bitten, zum Beispiel mit Lageplan und Bauzeichnungen.
  • Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangen.
    Dann wird der Antrag automatisch als Bauantrag weiterbearbeitet, wenn Sie das im Formular angegeben haben.
  • Tut die Gemeinde das nicht innerhalb eines Monats oder teilt Ihnen schriftlich mit, dass kein Verfahren nötig ist,
    ist das Vorhaben genehmigungsfrei gestellt.
Digitale Einreichung

Die digitale Einreichung ist noch nicht überall in Bayern möglich.
Wenn sie angeboten wird, erscheint beim Auswählen des Orts ein entsprechender Link zum Online-Verfahren.

Wie funktioniert die digitale Einreichung?
  • Nutzen Sie den Online-Assistenten zur digitalen Antragstellung.
  • Die Formulare Bauantrag und Baubeschreibung werden durch digitale Eingabefelder ersetzt.
  • Baupläne und weitere Unterlagen werden als PDF-Dateien hochgeladen.
  • Unterschriften werden durch eine Online-Anmeldung ersetzt – entweder über „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“.
    Auch großformatige Bauzeichnungen müssen nicht mehr handschriftlich unterschrieben werden.
    Sie können direkt im CAD-System erstellt und hochgeladen werden.
  • Wenn bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser*innen erforderlich sind, müssen diese die Unterlagen digital einreichen.

Die Unterlagen gehen zuerst an die untere Bauaufsichtsbehörde, die sie dann an die zuständige Gemeinde weiterleitet.

Die Frist von einem Monat, nach der das Vorhaben als genehmigungsfrei gilt, beginnt mit der Einreichung der digitalen Unterlagen.

Hinweise

Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt wird, sind Sie selbst verantwortlich dafür, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung erfüllt sind und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Denken Sie daran, dass der Baubeginn auch bei genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben spätestens eine Woche vorher bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden muss.

Fristen

Es gibt grundsätzlich keine Fristen.

Wollen Sie mit der Bauausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung wegen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen.

Bearbeitungsdauer

Teilt Ihnen die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen mit, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, dürfen Sie mit der Ausführung beginnen. Dies gilt nicht, wenn die Gemeinde innerhalb eines Monats ab Vorlage der erforderlichen Unterlagen eine vorläufige Untersagung beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan
    Nicht erforderlich, sofern nur die Änderung baulicher Anlagen beantragt wird, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden.
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • ggf. Brandschutznachweis
    Nur erforderlich, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist.
  • ggf. erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
    Nur erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. Auch erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt.
  • ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen
    Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise eine Baumbestandserklärung. Dies aber nur, wenn die Gemeinde dies verlangt.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Bauantrag online

    Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.

Formulare

Kosten

Für die Genehmigungsfreistellung fallen keine Gebühren an. Teilt die Gemeinde Ihnen bereits vor Ablauf der Monatsfrist mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kann sie hierfür eine Gebühr erheben, wenn sie das in einer gemeindlichen Kostensatzung geregelt hat.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Erklärt die Gemeinde, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, haben Sie hiergegen kein Rechtsmittel.

Weiterführende Links

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