Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung
Kurzbeschreibung
Schalenwild (außer Schwarzwild), Auer-, Birk- und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur gejagt werden, wenn es dafür einen genehmigten Abschussplan gibt – und nur innerhalb der festgelegten Jagdzeiten.
Beschreibung
Ein Abschussplan regelt, wie viel Schalenwild, Auer-, Birk- und Rackelwild sowie Seehunde in einem Jagdrevier gejagt werden dürfen.
- Der Revierinhaber stellt den Plan gemeinsam mit dem Jagdvorstand (beziehungsweise dem Jagdberechtigten bei verpachteten Eigenjagdbezirken) auf.
- Die untere Jagdbehörde bestätigt oder legt den Plan im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat fest.
Bei der Planung werden vor allem folgende Faktoren berücksichtigt:
- Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung
- Körperliche Verfassung des Wildes
- Die Forstbehörden geben vorab eine Einschätzung zu Wildschäden und Waldverjüngung ab.
- Der Revierinhaber muss sicherstellen, dass der Abschussplan eingehalten wird.
- Die Einhaltung wird überprüft durch:
- Eine Streckenliste (Dokumentation der erlegten Tiere)
- Den körperlichen Nachweis (Vorzeigen des Wildkörpers oder von Teilen davon)
- Falls nötig, kann die Jagdbehörde die Einhaltung erzwingen.
Einmal im Jahr finden öffentliche Hegeschauen statt, um die Umsetzung der Abschusspläne und weitere wichtige Daten zu erfassen. Sie geben Einblick in:
- Wildschäden und Waldverjüngung, basierend auf Gutachten der Forstbehörden
- Erfüllung der Abschusspläne, Zustand des Wildes und Entwicklung der Wildbestände
- Bestandsentwicklung nicht abschussplanpflichtiger Wildarten
- Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume für Wildtiere
- Revierinhaber müssen den Kopfschmuck (zum Beispiel Geweihe) des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes vorlegen.
- Die Hegeschau wird von anerkannten Jägervereinigungen organisiert.
- Hoheitliche Aufgaben (zum Beispiel Kontrolle der Abschusspläne) übernimmt die Jagdbehörde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
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