Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung

Kurzbeschreibung

Schalenwild (außer Schwarzwild), Auer-, Birk- und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur gejagt werden, wenn es dafür einen genehmigten Abschussplan gibt – und nur innerhalb der festgelegten Jagdzeiten.

Beschreibung

Abschussplan für bestimmte Wildarten

Ein Abschussplan regelt, wie viel Schalenwild, Auer-, Birk- und Rackelwild sowie Seehunde in einem Jagdrevier gejagt werden dürfen.

  • Der Revierinhaber stellt den Plan gemeinsam mit dem Jagdvorstand (beziehungsweise dem Jagdberechtigten bei verpachteten Eigenjagdbezirken) auf.
  • Die untere Jagdbehörde bestätigt oder legt den Plan im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat fest.

Bei der Planung werden vor allem folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung
  • Körperliche Verfassung des Wildes
  • Die Forstbehörden geben vorab eine Einschätzung zu Wildschäden und Waldverjüngung ab.
Überwachung des Abschussplans
  • Der Revierinhaber muss sicherstellen, dass der Abschussplan eingehalten wird.
  • Die Einhaltung wird überprüft durch:
    • Eine Streckenliste (Dokumentation der erlegten Tiere)
    • Den körperlichen Nachweis (Vorzeigen des Wildkörpers oder von Teilen davon)
  • Falls nötig, kann die Jagdbehörde die Einhaltung erzwingen.
Hegeschau – Jährliche Kontrolle und Datenerhebung

Einmal im Jahr finden öffentliche Hegeschauen statt, um die Umsetzung der Abschusspläne und weitere wichtige Daten zu erfassen. Sie geben Einblick in:

  1. Wildschäden und Waldverjüngung, basierend auf Gutachten der Forstbehörden
  2. Erfüllung der Abschusspläne, Zustand des Wildes und Entwicklung der Wildbestände
  3. Bestandsentwicklung nicht abschussplanpflichtiger Wildarten
  4. Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume für Wildtiere
Pflichten der Revierinhaber und Durchführung der Hegeschau
  • Revierinhaber müssen den Kopfschmuck (zum Beispiel Geweihe) des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes vorlegen.
  • Die Hegeschau wird von anerkannten Jägervereinigungen organisiert.
  • Hoheitliche Aufgaben (zum Beispiel Kontrolle der Abschusspläne) übernimmt die Jagdbehörde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren