Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Beschreibung
Erwerb einer Schusswaffe für eine jagdliche Vereinigung
Antrag auf Erwerbserlaubnis (Voreintrag in die Waffenbesitzkarte – WBK)
- Jagdliche Vereinigungen mit einer Waffenbesitzkarte (WBK) müssen den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe beantragen.
- Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis durch einen Voreintrag in die WBK.
- Nach dem Voreintrag besteht eine Frist von einem Jahr, um die eingetragene Waffe zu erwerben.
- Der Antrag muss enthalten:
- Art der Waffe
- Kaliber
- Hersteller und Modell müssen nicht angegeben werden. Diese Angaben sind erst erforderlich, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde.
- Nach dem Erwerb muss die Waffe bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
- Der oder die Waffenhändler*in ist ebenfalls verpflichtet, das Überlassen der Waffe zu melden.
- Die jagdliche Vereinigung muss nachweisen, dass die erworbene Waffe sicher aufbewahrt werden kann.
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Hinweise
Um Ihren Antrag schneller bearbeiten zu können, empfiehlt es sich, die NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zu verwenden:
- Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID): für Ihre persönlichen Angaben
- Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID): für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
- Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID): für die betroffenen Waffen oder Waffenteile
Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Fristen
keine
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Waffenbesitzkarte–Voreintrag
- Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
- Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
- Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
- Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
- Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
- Anzeige Überlassung einer Waffe
- Kleiner Waffenschein
- Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
- Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Erlaubnis zum Schießen
- Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
- Erlaubnis zur Verbringung
- Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
- Anzeige Verlust
Kosten
Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 150 EUR.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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