Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Erwerb einer Schusswaffe für eine jagdliche Vereinigung
Antrag auf Erwerbserlaubnis (Voreintrag in die Waffenbesitzkarte – WBK)
- Jagdliche Vereinigungen mit einer Waffenbesitzkarte (WBK) müssen den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe beantragen.
- Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis durch einen Voreintrag in die WBK.
- Nach dem Voreintrag besteht eine Frist von einem Jahr, um die eingetragene Waffe zu erwerben.
- Der Antrag muss enthalten:
- Art der Waffe
- Kaliber
- Hersteller und Modell müssen nicht angegeben werden. Diese Angaben sind erst erforderlich, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde.
- Nach dem Erwerb muss die Waffe bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
- Der oder die Waffenhändler*in ist ebenfalls verpflichtet, das Überlassen der Waffe zu melden.
- Die jagdliche Vereinigung muss nachweisen, dass die erworbene Waffe sicher aufbewahrt werden kann.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Um Ihren Antrag schneller bearbeiten zu können, empfiehlt es sich, die NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zu verwenden:
- Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID): für Ihre persönlichen Angaben
- Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID): für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
- Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID): für die betroffenen Waffen oder Waffenteile
Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Fristen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Waffenbesitzkarte–Voreintrag
- Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
- Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
- Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
- Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
- Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
- Anzeige Überlassung einer Waffe
- Kleiner Waffenschein
- Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
- Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Erlaubnis zum Schießen
- Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
- Erlaubnis zur Verbringung
- Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
- Anzeige Verlust
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
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