Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen

Kurzbeschreibung

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Beschreibung

Die Kreisverwaltungsbehörden beraten im Bereich des staatlichen Abfallrechts nicht nur Bürger*innen sowie Gewerbetreibende (siehe „Verwandte Themen“ – „Abfallentsorgung; Beratung“), sondern auch Gemeinden, andere Behörden und weitere Stellen.

Die Landratsämter und kreisfreien Städte geben Auskünfte und erstellen auf Anfrage Stellungnahmen.

Rechtsgrundlagen

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