Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden beraten im Bereich des staatlichen Abfallrechts nicht nur Bürger*innen sowie Gewerbetreibende (siehe „Verwandte Themen“ – „Abfallentsorgung; Beratung“), sondern auch Gemeinden, andere Behörden und weitere Stellen.
Die Landratsämter und kreisfreien Städte geben Auskünfte und erstellen auf Anfrage Stellungnahmen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
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Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick