Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern
Kurzbeschreibung
Der Umgang mit Denkmälern stellt die Betroffenen oft vor schwierige Fragen. Die Beratung der Denkmaleigentümer*innen gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.
Beschreibung
Wenn Sie Maßnahmen an einem Denkmal planen oder umsetzen müssen, gibt es oft fachliche, rechtliche und finanzielle Fragen zu klären.
Die Denkmalbehörden – insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte) und das Landesamt für Denkmalpflege – unterstützen Sie dabei mit umfassender Beratung.
Was umfasst die Beratung?- Fachliche Fragen, zum Beispiel zur Restaurierung oder zu geeigneten Materialien,
- Rechtliche Fragen, zum Beispiel zu Erlaubnissen oder Baugenehmigungen,
- Finanzielle Unterstützung, zum Beispiel durch Zuschüsse, Darlehen oder Steuervorteile.
- An festgelegten Tagen kommen Fachleute des Landesamtes in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt.
- Sie besuchen gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde betroffene Denkmaleigentümer*innen.
- Dabei beraten sie direkt am Denkmal über geplante oder laufende Maßnahmen.
Falls nötig, können auch Ortstermine außerhalb der Sprechtage oder Besprechungen bei der Denkmalbehörde oder im Landesamt für Denkmalpflege stattfinden.
Wie erhalten Sie eine Beratung?Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre Untere Denkmalschutzbehörde. Sie koordiniert die Termine mit dem Landesamt für Denkmalpflege und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen für Ihren Beratungstermin.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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