Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Kurzbeschreibung

Wenn Sie als Bürger*in erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition weitergeben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung

Meldung des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Anzeige bei der Waffenbehörde

  • Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition an eine andere Person dauerhaft weitergeben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde melden.
  • Die Waffenbehörde löscht den Eintrag der Waffe/Munition:
    • Aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK)
    • Gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpass
Wann ist keine Anzeige erforderlich?

Eine Meldung ist nicht notwendig, wenn:

  • Nur wesentliche Waffenteile für Verschönerungsarbeiten oder Reparaturen weitergegeben werden und die Waffe danach zurückgegeben wird.
  • Die Waffe/Munition im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weitergegeben wird.
  • Die Waffe/Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte weitergegeben wird.

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Verfahrensablauf

Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Hinweise

Um das Formular für die Anzeige schneller und einfacher ausfüllen zu können, können Sie die NWR-IDs (NWR-Identifikationsnummern) verwenden:

  • Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID): für Ihre persönlichen Angaben
  • Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID): für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
  • Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID): für die betroffene Waffe oder das Waffenteil

Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Fristen

keine

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)

    Folgende Dienstleistungen werden angeboten: 

    • Waffenbesitzkarte–Voreintrag 
    • Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
    • Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
    • Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
    • Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
    • Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
    • Anzeige Überlassung einer Waffe
    • Kleiner Waffenschein
    • Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
    • Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
    • Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
    • Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
    • Erlaubnis zum Schießen
    • Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
    • Erlaubnis zur Verbringung
    • Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
    • Anzeige Verlust
  • Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
    Hier können Sie die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gem. § 36 WaffG erklären.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK)
  • gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

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