Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Kurzbeschreibung
Wenn Sie als Bürger*in erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition weitergeben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Meldung des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Anzeige bei der Waffenbehörde
- Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition an eine andere Person dauerhaft weitergeben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde melden.
- Die Waffenbehörde löscht den Eintrag der Waffe/Munition:
- Aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK)
- Gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpass
Eine Meldung ist nicht notwendig, wenn:
- Nur wesentliche Waffenteile für Verschönerungsarbeiten oder Reparaturen weitergegeben werden und die Waffe danach zurückgegeben wird.
- Die Waffe/Munition im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weitergegeben wird.
- Die Waffe/Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte weitergegeben wird.
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Hinweise
Um das Formular für die Anzeige schneller und einfacher ausfüllen zu können, können Sie die NWR-IDs (NWR-Identifikationsnummern) verwenden:
- Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID): für Ihre persönlichen Angaben
- Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID): für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
- Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID): für die betroffene Waffe oder das Waffenteil
Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Fristen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Waffenbesitzkarte–Voreintrag
- Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
- Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
- Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
- Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
- Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
- Anzeige Überlassung einer Waffe
- Kleiner Waffenschein
- Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
- Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Erlaubnis zum Schießen
- Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
- Erlaubnis zur Verbringung
- Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
- Anzeige Verlust
- Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Hier können Sie die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gem. § 36 WaffG erklären.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe, Onlineantrag
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes, Onlineantrag
- Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe, Onlineantrag
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zur Mitnahme in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland, Onlineantrag
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland, Onlineantrag