Bodenrichtwerte; Auskunft

Kurzbeschreibung

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jede Person kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Beschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermitteln alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte und veröffentlichen sie. Alle Personen können bei der Geschäftsstelle Auskunft darüber erhalten.

Was sind Bodenrichtwerte?
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die auf Basis von Kaufpreissammlungen ermittelt werden. Sie beziehen sich auf eine Gruppe von Grundstücken innerhalb einer bestimmten Richtwertzone. Grundstücke in einer Zone haben ähnliche Merkmale, insbesondere in Nutzbarkeit und Wertverhältnissen.

Der Bodenrichtwert wird pro Quadratmeter Grundstücksfläche eines fiktiven, unbebauten Bodenrichtwertgrundstücks angegeben, das die typischen Eigenschaften der jeweiligen Zone widerspiegelt.

Individuelle Abweichungen
Weicht ein einzelnes Grundstück in wichtigen Merkmalen ab – zum Beispiel in Erschließung, Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit oder Größe – kann sein tatsächlicher Verkehrswert höher oder niedriger sein als der Bodenrichtwert.

Bodenrichtwerte in Bayern
In Bayern werden die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn eines geraden Kalenderjahres ermittelt. Seit 2011 erfolgt dies flächendeckend, nicht mehr nur für Bauland.

Zweck der Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sorgen für Transparenz auf dem Bodenmarkt und sollen die tatsächlichen Wertverhältnisse widerspiegeln. Sie werden automatisiert anhand amtlicher Geobasisdaten erfasst und meist in Bodenrichtwertkarten dargestellt.

Verfahrensablauf

Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses grundsätzlich schriftlich erteilt.

Bei einigen Gutachterausschüssen liegen die Bodenrichtwerte in digitaler Form vor und können auf digitalen Datenträgern bezogen oder über das Internet abgefragt werden.

Onlineverfahren

Redaktionell verantworlich: Stadt Aschaffenburg

Bodenrichtwerte Stadt Aschaffenburg

Das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) stellt keine Bodenrichtwerte für die Stadt Aschaffenburg zur Verfügung. Bitte nutzen Sie BORIS. Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers (Gutachterausschuss) unzulässig. Dies gilt auch für Wiedergabe, Nachdruck, Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung, und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Barrierefreiheit: Die Bodenrichtwertkarte ist nicht barrierefrei. Wenn Sie Fragen zur Karte haben, wenden Sie sich bitte an die Experten des Gutachterausschusses. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Kosten

Bodenrichtwertauskünfte werden grundsätzlich gegen Gebühr erteilt.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

Über Boris Bayern: - Digitale Einzelauskunft 20,00 € je mitgeteiltem Wert - Dauerabonnement 150,00 € je mitgeteiltem Wert (entspricht dem dauerhaften Zugriff auf die zum Kaufzeitpunkt geltende Bodenrichtwertkarte) Über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses - Schriftliche Einzelauskunft 30,00 € je mitgeteiltem Wert

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025