Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind für die Überwachung von Apotheken und die Einhaltung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften zuständig.
Zur Durchführung dieser Aufgaben setzen sie ehrenamtliche Pharmazierät*innen ein.
Beschreibung
Ehrenamtliche Pharmazierät*innen werden von den Regierungen von Oberbayern beziehungsweise Oberfranken bestellt. Sie sind für die Abnahme und regelmäßige Überwachung öffentlicher Apotheken zuständig.
Apotheken werden in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Dabei kontrolliert die Pharmazierätin oder der Pharmazierat unter anderem:
- die Einhaltung der Vorschriften zum Apothekenbetrieb,
- den Umgang mit Arzneimitteln und gefährlichen Stoffen,
- die Werbung im Heilwesen, um unzulässige Werbung für Arzneimittel oder Heilmethoden zu verhindern.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
- Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
- Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
- Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
- Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Apothekenpflichtige Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis für den Versand
- Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung
- Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis
- Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung