Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Kurzbeschreibung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind für die Überwachung von Apotheken und die Einhaltung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften zuständig.

Zur Durchführung dieser Aufgaben setzen sie ehrenamtliche Pharmazierät*innen ein.

Beschreibung

Ehrenamtliche Pharmazierät*innen werden von den Regierungen von Oberbayern beziehungsweise Oberfranken bestellt. Sie sind für die Abnahme und regelmäßige Überwachung öffentlicher Apotheken zuständig.

Apotheken werden in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Dabei kontrolliert die Pharmazierätin oder der Pharmazierat unter anderem:

  • die Einhaltung der Vorschriften zum Apothekenbetrieb,
  • den Umgang mit Arzneimitteln und gefährlichen Stoffen,
  • die Werbung im Heilwesen, um unzulässige Werbung für Arzneimittel oder Heilmethoden zu verhindern.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf