Flächennutzungsplan; Aufstellung
Kurzbeschreibung
Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung dar, die sich aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung ergibt.
- Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und unterscheidet sich vom Bebauungsplan, der verbindliche Regelungen für bestimmte Gebiete enthält.
- Der Plan zeigt zum Beispiel Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünanlagen, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen.
- Planungen, die nach anderen Gesetzen festgelegt sind, werden nachrichtlich übernommen.
Begründung und Umweltbericht
- Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen, die die Ziele, Zwecke und Auswirkungen erklärt.
- Der Umweltbericht stellt die maßgeblichen Umweltschutzbelange dar.
Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans
- Die Gemeinde stellt den Flächennutzungsplan in einem gesetzlich geregelten Verfahren auf.
- In diesem Verfahren werden Bürger*innen, Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
- Der Flächennutzungsplan muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden (in der Regel das Landratsamt, in Ausnahmefällen die Regierung).
- Mit der ortüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Inhalt des Flächennutzungsplans - § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Genehmigung des Flächennutzungsplans
Weiterführende Links
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Weitere Informationen
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Häufig genutzte Dienste im Überblick
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