Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ihre Wohnung verlieren könnten und trotz eigener Suche keine neue Unterkunft finden oder Sie durch ein plötzliches Ereignis obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfen anbieten.

Beschreibung

Wenn Sie von Obdachlosigkeit bedroht sind, zum Beispiel durch eine Räumungsklage, und trotz eigener Bemühungen keine neue Unterkunft finden, sollten Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Gemeinde wenden.

Die Gemeinde kann:

  • Prüfen, welche Maßnahmen helfen können, um Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden.
  • Über mögliche Unterstützungsangebote informieren.
  • Notunterkünfte bereitstellen, falls keine andere Lösung möglich ist.

Wichtige Hinweise zur Notunterkunft:

  • Die Unterbringung ist nicht dauerhaft und soll eine akute Notsituation überbrücken.
  • Notunterkünfte müssen nicht dem Wohnstandard einer eigenen Wohnung entsprechen.
  • Gerichte haben entschieden, dass Menschen in einer Notunterkunft eingeschränkte Wohnqualität hinnehmen müssen.

Wenn Sie durch ein plötzliches Ereignis (zum beispiel Wohnungsbrand) bereits obdachlos geworden sind, kann die Gemeinde ebenfalls sofortige Hilfe leisten.

Voraussetzungen

Obdachlosigkeit:

  • Drohender Verlust der Unterkunft oder
  • Bereits eingetretene Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

Verfahrensablauf

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

Obdachloseneinweisung (bay.LStVG) nach Bedürftigkeits- und Zuständigkeitsprüfung

Fristen

Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
    bei ausländischen Hilfe Suchenden
  • Einkommensunterlagen
    (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosen-/Bürgergeld bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosen-/Bürgergeld, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
  • Nachweise über Schulden
  • Kreditverträge
  • Pfändungen
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird
    z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
  • Sozialhilfeantrag (ggf.)
  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung AB

    Ausweis, Auskunft über gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthalt der letzten Wochen bzw. Lebensmittelpunkt, Mietkündigung, Räumungsklage, Einkommens- und Vermögensnachweise, oder sonstiger Nachweise über Bedürftigkeit

Rechtsgrundlagen

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