Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein

Kurzbeschreibung

Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Beschreibung

Erwerb weiterer Schusswaffen für einen Schießsportverein

Erlaubnis für den Erwerb neuer Schusswaffen

  • Falls Ihr Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) besitzt, benötigen Sie für weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen eine zusätzliche Erlaubnis.
  • Diese wird durch einen Voreintrag in die WBK von der zuständigen Behörde erteilt.
  • Nach dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Antragstellung – Welche Angaben sind nötig?
  • Sie müssen im Antrag nur angeben:
    • Art der Waffe
    • Kaliber der Waffe
  • Hersteller und Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen erst gemacht werden, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde.
Meldepflicht nach dem Erwerb
  • Nach dem Kauf müssen Sie den Erwerb der Waffe bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Der oder die Waffenhändler*in muss ebenfalls melden, dass die Waffe weitergegeben wurde.
Nachweis der sicheren Aufbewahrung
  • Sie müssen nachweisen, dass die neu erworbene Waffe sicher aufbewahrt werden kann.

Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Waffenbehörde, welche weiteren Anforderungen erfüllt werden müssen.

Voraussetzungen

Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

Verfahrensablauf

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Hinweise

Schnellere Antragstellung mit NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID)

Um den Antrag schneller auszufüllen, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) nutzen:

  • Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) → für Ihre persönlichen Angaben
  • Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID) → für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
  • Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID) → für die betroffene Waffe oder deren Teile

Hinweis:
Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. Sie erleichtern die Bearbeitung und verkürzen die Bearbeitungszeit.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Kosten

Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die zusätzlichen Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 150 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Themen

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)

    Folgende Dienstleistungen werden angeboten: 

    • Waffenbesitzkarte–Voreintrag 
    • Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
    • Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
    • Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
    • Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
    • Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
    • Anzeige Überlassung einer Waffe
    • Kleiner Waffenschein
    • Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
    • Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
    • Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
    • Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
    • Erlaubnis zum Schießen
    • Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
    • Erlaubnis zur Verbringung
    • Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
    • Anzeige Verlust