Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Erwerb weiterer Schusswaffen für einen Schießsportverein
Erlaubnis für den Erwerb neuer Schusswaffen
- Falls Ihr Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) besitzt, benötigen Sie für weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen eine zusätzliche Erlaubnis.
- Diese wird durch einen Voreintrag in die WBK von der zuständigen Behörde erteilt.
- Nach dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
- Sie müssen im Antrag nur angeben:
- Art der Waffe
- Kaliber der Waffe
- Hersteller und Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen erst gemacht werden, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde.
- Nach dem Kauf müssen Sie den Erwerb der Waffe bei der zuständigen Behörde anzeigen.
- Der oder die Waffenhändler*in muss ebenfalls melden, dass die Waffe weitergegeben wurde.
- Sie müssen nachweisen, dass die neu erworbene Waffe sicher aufbewahrt werden kann.
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Waffenbehörde, welche weiteren Anforderungen erfüllt werden müssen.
Voraussetzungen
Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Hinweise
Um den Antrag schneller auszufüllen, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) nutzen:
- Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) → für Ihre persönlichen Angaben
- Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID) → für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
- Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID) → für die betroffene Waffe oder deren Teile
Hinweis:
Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. Sie erleichtern die Bearbeitung und verkürzen die Bearbeitungszeit.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Waffenbesitzkarte–Voreintrag
- Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
- Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
- Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
- Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
- Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
- Anzeige Überlassung einer Waffe
- Kleiner Waffenschein
- Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
- Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Erlaubnis zum Schießen
- Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
- Erlaubnis zur Verbringung
- Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
- Anzeige Verlust
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung, Onlineantrag
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