Versammlung; Anzeige

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchten, egal ob an einem festen Ort oder in Bewegung, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde melden. Die Behörde bestätigt die Meldung in der Regel, kann aber Beschränkungen festlegen.

Beschreibung

Das Bayerische Versammlungsgesetz gibt allen Menschen das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und daran teilzunehmen. Die Erlaubnis einer Behörde, ist dafür nicht erforderlich.

Besondere Regelung für Versammlungen am Bayerischen Landtag

Versammlungen unter freiem Himmel im besonders geschützten Bereich um den Bayerischen Landtag benötigen aber eine gesonderte Zulassung. Diese kann das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erteilen, wenn auch die Präsidentin des Landtags einverstanden ist.

  • Anträge müssen spätestens sieben Tage vor der Bekanntgabe der Versammlung gestellt werden.
  • Die Versammlung muss außerdem bei der Landeshauptstadt München angezeigt werden.
Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel

Da öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel auf Straßen, Plätzen oder Wegen stattfinden, kann die Versammlungsbehörde Regelungen zum Schutz der Teilnehmenden und des Verkehrs treffen.

Deshalb muss eine Versammlung unter freiem Himmel frühzeitig bei der zuständigen Behörde (in der Regel das örtliche Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, bei Eilversammlungen auch die Polizei) angezeigt werden – unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Ort der Versammlung (bei sich bewegenden Versammlungen: die Route)
  • Zeitpunkt (geplanter Beginn und voraussichtliches Ende)
  • Thema der Versammlung
  • Name, Geburtsname und Anschrift der verantwortlichen Person (Veranstaltende oder Versammlungsleitung)

Nach der Anzeige erhalten Sie eine Bestätigung von der Behörde. Diese kann je nach Situation mit Beschränkungen verbunden sein.

Versammlungen in geschlossenen Räumen

Für Versammlungen in geschlossenen Räumen besteht keine Anzeigepflicht.

Wichtiger Hinweis

Bei Versammlungen ist es verboten, Waffen oder eine Uniform zu tragen.

Voraussetzungen

Wann eine Versammlung anmeldepflichtig ist:

Eine Versammlung muss angemeldet werden, wenn sie:

  • öffentlich ist, also jede*r daran teilnehmen kann,
  • unter freiem Himmel stattfindet – egal ob an einem festen Ort oder als Umzug,
  • von mindestens zwei Personen organisiert wird, um gemeinsam öffentlich Meinungen zu äußern oder zu diskutieren.

Keine anmeldepflichtigen Versammlungen sind in der Regel:

  • Kulturelle, wissenschaftliche, religiöse, sportliche oder gewerbliche Veranstaltungen (zum Beispiel Theater, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte).
  • Arbeitskampfmaßnahmen wie Streikposten vor Betrieben.

Ausnahme: Kundgebungen außerhalb von Betriebsstätten im Rahmen von (Warn-)Streiks, wenn sie die Öffentlichkeit über den Arbeitskampf informieren sollen.

Verfahrensablauf

Sie müssen eine Versammlung bei dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in deren Gebiet die Versammlung stattfinden soll, anzeigen.

Fristen

Eine solche Versammlung unter freiem Himmel ist nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe - nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn - anzuzeigen. Unter Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis zu verstehen, z.B. durch Ankündigung auf einer Homepage oder in einer Zeitung. Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung außer Betracht.

Für sogenannte Eil- und Spontanversammlungen gelten besondere Regelungen. Bei einer Eilversammlung entsteht der Anlass für die Versammlung kurzfristig. Die Anzeige ist in diesem Fall spätestens mit der Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Bei einer Spontanversammlung entfällt die Anzeigepflicht. Eine Spontanversammlung ist jedoch nur dann gegeben, wenn diese ungeplant und ohne Veranstalter, aus einer Situation bzw. einem unmittelbarem Anlass heraus entsteht.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige für Versammlung
Inhalt: Veranstalter, verantwortlicher Leiter, Tag, Zeit, Ort, Thema, erwartete Teilnehmerzahl, beabsichtigter Ablauf der Versammlung, mitgeführte Gegenstände zur Durchführung bzw. technische Hilfsmittel

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Terminvereinbarung Ordnungsamt
    Sie können einen Termin für die Bereiche Führscheinwesen (Fahrerlaubnisbehörde), Gewerbemeldestelle und Ordnungswesen online vereinbaren.
  • Versammlungsanzeige

    Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, können Sie diese online anzeigen.

Kosten

Verwaltungsgebühren werden im Versammlungsrecht grundsätzlich nicht erhoben. Eine Gebührenpflicht besteht nur, wenn in begründeten Einzelfällen eine Ausnahme vom Waffenverbot bei Versammlungen (z. B. für Personenschützer) beantragt wird. Für diese Fälle ist ein Kostenrahmen von 15,00 bis 200,00 Euro vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen