Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Gemeinden können eigene Statistiken erstellen, um ihre Aufgaben besser zu erfüllen.

Beschreibung

Gemeinden können eigene Statistiken erstellen, wenn sie für ihre Aufgaben wichtige Daten benötigen und diese nicht vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder anderen öffentlichen Stellen bereitgestellt werden. Dafür können sie eigene Statistikstellen einrichten.  

Statistiken für Aufgaben, die die Gemeinde selbst verwaltet (eigener Wirkungskreis), müssen in der Regel durch eine Satzung beschlossen werden. Statistiken für Aufgaben, die der Gemeinde vom Staat übertragen wurden (übertragener Wirkungskreis), dürfen nur auf Grundlage eines Gesetzes oder einer staatlichen Verordnung durchgeführt werden.

Rechtsgrundlagen

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Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025