Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Kurzbeschreibung

Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

Beschreibung

Ehefähigkeitszeugnis – Nachweis für eine Eheschließung im Ausland
  • Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt.
  • Es dient als Nachweis, dass nach deutschem Recht keine Gründe gegen eine Ehe bestehen.
  • Das Dokument enthält die Namen beider Verlobten.
  • Es wird benötigt, wenn eine Eheschließung im Ausland erfolgen soll.

Voraussetzungen

Ein Ehefähigkeitszeugnis kann beantragt werden, wenn mindestens eine*r der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Voraussetzungen:

  • Beide Personen müssen volljährig sein.
  • Keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Voll- beziehungsweise Halbgeschwister.
  • Frühere Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Wichtig:
Erkundigen Sie sich im Voraus beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen benötigt werden. Das Standesamt berät Sie gerne.

Online-Verfahren

Kosten

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 EUR. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

Rechtsgrundlagen

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