Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt.
- Es dient als Nachweis, dass nach deutschem Recht keine Gründe gegen eine Ehe bestehen.
- Das Dokument enthält die Namen beider Verlobten.
- Es wird benötigt, wenn eine Eheschließung im Ausland erfolgen soll.
Voraussetzungen
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann beantragt werden, wenn mindestens eine*r der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Voraussetzungen:
- Beide Personen müssen volljährig sein.
- Keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Voll- beziehungsweise Halbgeschwister.
- Frühere Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Wichtig:
Erkundigen Sie sich im Voraus beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen benötigt werden. Das Standesamt berät Sie gerne.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beantragen Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis online und übermitteln Sie auf diesem Wege auch die notwendigen Dokumente!
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
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