Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Kurzbeschreibung
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Beschreibung
Ehefähigkeitszeugnis – Nachweis für eine Eheschließung im Ausland
- Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt.
- Es dient als Nachweis, dass nach deutschem Recht keine Gründe gegen eine Ehe bestehen.
- Das Dokument enthält die Namen beider Verlobten.
- Es wird benötigt, wenn eine Eheschließung im Ausland erfolgen soll.
Voraussetzungen
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann beantragt werden, wenn mindestens eine*r der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Voraussetzungen:
- Beide Personen müssen volljährig sein.
- Keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Voll- beziehungsweise Halbgeschwister.
- Frühere Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Wichtig:
Erkundigen Sie sich im Voraus beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen benötigt werden. Das Standesamt berät Sie gerne.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beantragen Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis online und übermitteln Sie auf diesem Wege auch die notwendigen Dokumente!
Kosten
Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 EUR. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
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